Microsoft EA Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2022-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft EA
Abschluss eines Enterprise Agreement Vertrages zur Beschaffung von Neulizenzen inklusive Software-Assurance sowie für Assurance-Verlängerungen.
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der Abschluss eines Enterprise Agreement Vertrages zur Beschaffung von Neulizenzen inklusive Software-Assurance sowie Assurance-Verlängerungen.
Bei Veränderungen des Softwarebedarfs erfolgen jährliche True-Ups, die eine Angleichung der Lizenzierung an die Ist-Situation des Auftraggebers darstellen. Diese Nachmeldungen erfolgen jährlich beim Vertragspartner. Durch die mit dem EA Vertrag ggf. verbundenen Benefits von Microsoft (Mehrere Dienstleistungstage, die der Vertragspartner mit dem Kunden zur Schulung, sowie zum Consulting bei Einführung, Anpassung und Wartung der installierten Systeme nutzen kann, ist es wichtig, dass der Vertragspartner die abrufbaren Leistungen auch voll umfänglich zur Verfügung stellen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft EA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]060
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de