Stromlieferung und Betrieb eines Kundenbilanzkreises
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung und Betrieb eines Kundenbilanzkreises
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München beabsichtigt die Stromentnahme seiner Entnahmestellen über einen beim Bieter für diese TUM-Entnahmestellen geführten Kundenbilanzkreis zu realisieren. Die Stromlieferung erfolgt einheitlich in den Kundenbilanzkreis.
München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München (im Weiteren TUM) ist die einzige Technische Universität in Bayern mit Stammsitz in München.
Die TUM hat mit dem Stammgelände (zentrales Campusgelände, Nordgelände, Südwestgelände und Südgelände) im Münchner Stadtteil Maxvorstadt, dem Forschungscampus in Garching, dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-Weihenstephan und dem interdisziplinären Forschungs- und Lehrcampus mit Schwerpunkt auf Biotechnologie und Nachhaltigkeit in Straubing vier Hauptstandorte.
Die TUM beabsichtigt die Stromversorgung für seine RLM-Entnahmestellen über einen beim Bieter für diese TUM-Entnahmestellen einzurichtenden und geführten Kundenbilanzkreis zu realisieren.
Das Management des Kundenbilanzkreises sowie die Beschaffung (Kauf und Verkauf) von Strommengen zu Terminmarkt-, Spotmarkt- und Ausgleichsenergiepreisen für den Kundenbilanzkreis der TUM-Entnahmestellen sollen durch den Bieter erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Ziffer II.1.7) und Ziffer V.2.4) stellen nicht den tatsächlichen Auftragswert dar. Auf die Mitteilung der Auftragswerte wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB)