Stromlieferung und Betrieb eines Kundenbilanzkreises
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.maierrechtsanwaelte.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung und Betrieb eines Kundenbilanzkreises
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München beabsichtigt die Stromentnahme seiner Entnahmestellen über einen beim Bieter für diese TUM-Entnahmestellen geführten Kundenbilanzkreis zu realisieren. Die Stromlieferung erfolgt einheitlich in den Kundenbilanzkreis.
München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München (im Weiteren TUM) ist die einzige Technische Universität in Bayern mit Stammsitz in München.
Die TUM hat mit dem Stammgelände (zentrales Campusgelände, Nordgelände, Südwestgelände und Südgelände) im Münchner Stadtteil Maxvorstadt, dem Forschungscampus in Garching, dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-Weihenstephan und dem interdisziplinären Forschungs- und Lehrcampus mit Schwerpunkt auf Biotechnologie und Nachhaltigkeit in Straubing vier Hauptstandorte.
Die TUM beabsichtigt die Stromversorgung für seine RLM-Entnahmestellen über einen beim Bieter für diese TUM-Entnahmestellen einzurichtenden und geführten Kundenbilanzkreis zu realisieren.
Das Management des Kundenbilanzkreises sowie die Beschaffung (Kauf und Verkauf) von Strommengen zu Terminmarkt-, Spotmarkt- und Ausgleichsenergiepreisen für den Kundenbilanzkreis der TUM Entnahmestellen sollen durch den Bieter erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 VgV, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes.
c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben.
d) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmers und seinen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert).
1) Auflistung der wesentlichen, vom Bieter in den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) erbrachten, mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten).
Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
- Bezeichnung der Referenz mit Angabe der Objektbezeichnung, kurze Beschreibung des jeweiligen Projektes samt übersichtlicher Darstellung der gehandelten Strommengen,
- Benennung des Referenzinhabers (auch öffentlicher/privater Auftraggeber),
- Benennung der beauftragten Leistungen,
- Land/Ort des Referenzprojektes,
- Leistungszeitraum und Leistungsumfang,
- Ansprechpartner mit Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer beim Referenzgeber,
- Angabe, welche Leistungen in Eigenleistung und welche Leistungen durch Dritte durchgeführt wurden
Die Auflistung soll auf max. fünf Projekte beschränkt werden.
2) Erklärung des Bieters über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten, gegliedert nach Berufsgruppen.
3) Erklärung des Bieters zu Ausstattung, Geräten, technischer Ausrüstung und Softwareausstattung, über die der Bieter/ die Bietergemeinschaft für die Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
4) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen:
Erklärung des Bieters, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist auf Anforderung nachzureichen.
1) Benennung von mindestens drei Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), die vergleichbaren Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben, davon mindestens eine Referenz zum Betrieb oder Inhaberschaft eines Bilanzkreismanagements.
2) Mindestens zehn angestellte Mitarbeiter im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre, die über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der vergleichbaren Leistung (Beschaffungsgegenstand) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.3)
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten.
Die Angebote sind wie unter Ziffer I.3) beschrieben einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen über elektronische Mittel nach § 10 VgV eingereicht werden. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelten Angebote, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe, Telefaxe etc. sind nicht zugelassen. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3Nr. 4 GWB).
Die Angaben unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).