Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für den Neubau des Beruflichen Bildungszentrums Berchtesgadener Land in Freilassing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-L-035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für den Neubau des Beruflichen Bildungszentrums Berchtesgadener Land in Freilassing
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Freilassing mit Ausbildungsbereichen für
- Gastronomie
- Wirtschaft
- Bau/Holz
- KfZ
- Berufsvorbereitung
- Körperpflege
- YoungTourism (Youtou)
- Verwaltung,
mit Verwaltungsflächen, Außenanlagen sowie Außenaufenthaltsbereiche. Mit diesem Projekt soll der nach baufachlicher Genehmigung bestehende Flächenbedarf (Innenraum) von rund 13.590 m2 NF (d.h. ca. 21.707 m2 BGF) befriedigt werden.
Die genaue Lage der Örtlichkeiten, eine Beschreibung der derzeit konzipierten Gesamtbaumaßnahme wie auch Inhalt und Umfang der Anforderungen sind dem als Vergabeunterlage E - E.2. beigefügtem Endbericht der Machbarkeitsstudie (Stand Dezember 2021) zu entnehmen.
Freilassing
Beauftragt werden:
Leistungen der Technischen Ausrüstung (Werkstattplanung) gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, für die Anlagengruppe Nr. 7 (Nutzungsspezifische Anlagen).
Zum Leistungsumfang gehören auch die Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen von Werkstattausstattung gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage E-E.1.).
Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage E-E.1.)
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Gesondert beauftragt wird die Planung des Umzuges inklusive des weiter zu verwendenden Bestands an Ausstattung sowie Entsorgung und Verschrottung der Bestandsausstattung, die nicht in den Neubau umgezogen werden sollen. Die genauen Anforderungen sind dem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage E-E.1., Ziffer 3.1.2) zu entnehmen.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers (Bew.).
Für die Auswahl der Bew. gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bew. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) [hiervon eine (1) Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (AG) im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen AG, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist] aus den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 470 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des AG einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 2 vergleichbare Referenzprojekte für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) [hiervon eine (1) Referenz für einen öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen AG, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist].
Die Bew. mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 28 Punkte):
a) eine (1) Referenz für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen AG, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist
o Projektvolumen (KGR 470 ≥ 4,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
o beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) eine (1) Referenz für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung).
o Projektvolumen (KGR 470 ≥ 4,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
o beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte: Für die Vergabe der Zusatzpunkte kann jeweils auch ein gesondertes, nicht bereits genanntes Referenzprojekt benannt werden. Für dieses Projekt ist dem Formblatt C.10. jeweils eine aussagekräftige Projektbeschreibung beizufügen, aus der sich erkennen lässt, dass die Anforderungen an die Vergabe der jeweiligen Zusatzpunkte erfüllt werden.
(1) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn der Bew. bei einem (1) allgemeinen Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) der Leistungsphasen 1-9 für die Werkstattflächen des Fachbereichs KFZ (Mechatroniker) in einer Berufsschule erbracht hat.
(2) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn der Bew. bei einem (1) allgemeinen Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) der Leistungsphasen 1-9 für die Werkstattflächen des Fachbereichs Bau (Maurer) in einer Berufsschule erbracht hat.
(3) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn der Bew. bei einem (1) allgemeinen Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) der Leistungsphasen 1-9 für die Werkstattflächen des Fachbereichs Holz (Schreiner) in einer Berufsschule erbracht hat.
Weiter unter Punkt II.2.14)
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer VI.3)1. dieser Auftragsbekanntmachung.
1. Stufenweise Beauftragung,
2. Besondere Leistungen gem. Ingenieurvertrag (gem. Vergabeunterlage E-E.1.)
weiter zu II.2.9
(4) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn der Bew. bei einem (1) allgemeinen Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) der Leistungsphasen 1-9 für die Werkstattflächen des Fachbereichs Körperpflege (Friseure) in einer Berufsschule erbracht hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Bewerber/ Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.),
B) Eigenerkl. des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG erfüllt werden bzw. Eigenerkl. für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG vergleichbar sind (Formblatt C.2.).
C) Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bew.gem.mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bew.gem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.).
Bei Bew.gem. sind die gem. Ziffer III.1.1), gem. III.1.2 lit. F und G und III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsl. (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsl., einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bew. eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.4.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bew. für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG erfüllt werden; für ausländische Untern.: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG vergleichbar sind. (Formblatt C.2.);
b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AG vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.)
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2012) erbrachten Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
Der Bewerber hat nachzuweisen (z. B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.9.).
Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Nichtvorliegens eines Russlandbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt D.2. Dieses ist zwingend mit einzureichen (vgl. Ziffer 5.3.1 der Vergabeunterlage A).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung des vollen Leistungsbilds (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
c) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent (vgl. Formblatt C.11.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahmen der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war.
g) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. zwei (2) zu wertenden Referenzprojekten max. zwanzig (20) Punkte (2 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte achtundzwanzig (28) Punkte (20 Punkte + 8 Punkte) erreicht werden.
h) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
i) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
3. Weitere Hinweise zum Verfahren:
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
b) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A -Verfahrensbedingungen, Ziffer 5.3.1).
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]