Beförderungsleistungen für die Geriatrische Tagesklinik des Klinikums Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000063-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen für die Geriatrische Tagesklinik des Klinikums Nürnberg
Fahrdienstleistung für Patienten der Geriatrischen Tagesklinik des Klinikums Nürnberg – Standort Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Auftragsvergabe sind Fahrdienstleistung für Patienten der Geriatrischen Tagesklinik des Klinikums Nürnberg am Standort Nord.
Dabei werden werktäglich (montags – freitags) Beförderungsleistungen für die kognitiv und körperlich funktionell eingeschränkter tagesklinischen Patienten von deren Wohnung zur Geriatrischen Tagesklinik und zurück durchgeführt.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Patienten liegt bei ca. 2,8 Wochen. Im Jahr werden ca. 680 Patienten betreut (Stand: vor der Covid-19-Pandemie).
Die Fahrdienstleistung ist ein nicht qualifizierter Krankentransport.
Es handelt sich um genehmigungspflichtigen Verkehr mit Mietwagen nach §49 PBefG.
Eckdaten zur Fahrdienstleistung:
Anzahl der Patienten: bis zu max. 45, aktuell pandemiebedingt 35
Einzugsgebiet: bis zu 25 km Umkreis vom Klinikum Nürnberg Nord
Maximale Anfahrtsdauer: 45 bis 60 Minuten
Transportart: ausschließlich sitzend
Bringzeit: Montag – Freitag zwischen 08:45 Uhr und 09:00 Uhr
Abholzeit: Montag – Freitag um 15:30 Uhr
Kein Transport von Infektiösen Patienten, Akutmedizinisch erkrankten Patienten.
Unterstützungsleistungen: Begleitetes Einsteigen ab der Haustüre (auf Anfrage auch ab der Wohnungstüre), Mitnahme von Gehilfsmitteln inkl. Rollatoren (= größtes Hilfsmittel) und Handgepäck.
Der Vertrag tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet am 31.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag verlängert sich maximal 2 Mal um 12 Monate, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Gefordert werden Eigenerklärungen zu 3 vergleichbaren Referenzen über derzeit oder früher ausgeführte Beförderungsleistungen für kognitiv und körperlich funktionell eingeschränkten tagesklinischen Patienten. Zugelassen werden Referenzen, deren Leistungserbringungen derzeit stattfinden oder in den letzten fünf Jahren stattgefunden haben und kundenseitig zufriedenstellenden abgeschlossen wurden. Die Ausgestaltung der Referenzbeschreibung obliegt dem Bieter, hier gibt es keine Formvorschrift. Der Bieter muss dabei sicherstellen, dass die geforderten Kriterien zu den Referenzen vollumfänglich in der Referenzbeschreibung enthalten sind und für den Auftraggeber eindeutig, transparent und nachvollziehbar strukturiert dargestellt sind. Die Referenzbeschreibungen müssen mindestens folgenden Angaben beinhalten:
- Name des Referenzobjekts/des Auftraggebers;
- Erbringungszeitraum (Startdatum und ggf. Enddatum in TT.MM.JJJJ-Schreibweise);
- Beschreibung des Auftragsumfelds;
- Beschreibung der zur erbrachten Beförderungsleistung (Art und Umfang, Anzahl der Patienten, Einzugsgebiet, Transportart, Bring- und Abholzeiten, ggf. Unterstützungsleistungen etc.)
- Anzahl und Beschreibung (Rollen) der hierfür eingesetzten Mitarbeiter*innen, sowie die Anzahl und Beschreibung der eingesetzten Fahrzeuge;
- ggf. stichwortartige Beschreibung bei besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Beförderungsleistung bei eventuellen Besonderheiten der Leistungsausführung;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind.
Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei beabsichtigter Zuschlagserteilung an den erstplatzierten Bieter/der erstplatzierten Bietergemeinschaft, die Kontaktdaten zu dessen/deren eingereichten Referenzen für eine Überprüfung einzufordern.
Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
Eigenerklärung zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG), der Bewerber versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllen und für die Nachweisführung alle notwendigen Unterlagen beim Bewerber vorliegen.
Eigenerklärung zum Masernschutz: der Bewerber versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bewerber vorliegen.
Vom Zuschlagsprätendenten werden außerdem die folgenden Nachweise gefordert:
Übersicht der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter*innen unter Angabe von Name, Vorname, sowie Rollenbeschreibung (z.B. Fahrpersonal und/oder Begleitperson).
Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter*innen (Ansprechpartner [Bevollmächtigter und Vertretung], Fahrpersonal und Begleitpersonen).
Polizeiliches Führungszeugnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter*innen (Fahrpersonal und Begleitpersonen).
Nachweis über einen gültigen Erste Hilfe Kurs für die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter*innen (Fahrpersonal und Begleitpersonen).
Nachweis über eine Schulung im Krankentransport für die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter*innen (Fahrpersonal und Begleitpersonen).
Nachweis über eine gültige Fahrerlaubnis von dem zur Leistungserbringung eingesetzte Fahrpersonal.
Nachweis über eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach FzF - §48 FeV von dem zur Leistungserbringung eingesetzte Fahrpersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.