Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2022-249149
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 1
Aschheim, Feldkirchen, Ismaning, Kirchheim, Unterföhring
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München:
Karl-Hammerschmidt-Str. 30 in Aschheim insgesamt 2 SMA je Schicht
Emeranstr. 20 in Feldkirchen insgesamt 1 SMA je Schicht
Mayerbacherstr. 52 – 52 m in Ismaning insgesamt 3 SMA je Schicht
Räterstr. 40 in Kirchheim insgesamt 1 SMA je Schicht
Benzstr. 1c in Kirchheim insgesamt 1 SMA je Schicht
Bauhofstr. 10 in Unterföhring insgesamt 3 SMA je Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 2
Grasbrunn, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München:
Bretonischer Ring 1 in Grasbrunn insgesamt 1 SMA je Schicht
Hans-Pinsel-Str. 2 – 3 in Haar insgesamt 3 SMA je Schicht
Brunnerstr. 25 in Haar insgesamt 2 SMA je Schicht
Ottobrunnerstr. 7 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn insgesamt 2 SMA je Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 3
Oberhaching, Sauerlach, Taufkirchen, Unterhaching
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München:
Holzstr. 31 und 33 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Sommerfeld 1 und 1 a in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Schulstr. 1 und 3 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Äußerer Stockweg 24 und 26 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Am Dölling 1, 3 und 5 Zentrales Wachbüro in Oberhaching insgesamt 2 SMA je Schicht
Lindenweg 9 in Sauerlach insgesamt 1 SMA je Schicht
Köglweg 100 a – g in Taufkirchen insgesamt 2 SMA je Schicht
An der Hachinger Haid in Unterhaching insgesamt 1 SMA je Schicht (die Unterkunft wird derzeit umgebaut und wird zukünftig bis zu 3 SMA je
Schicht haben)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81548
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/