Freiham WA 15 Referenznummer der Bekanntmachung: 2. VORINFO - Freiham WA 15
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 15
Neubau einer Wohnanlage mit ca. 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit ca. 61 STellplätzen, 6.900 m² Wohnfläche
Freiham WA 11.1 München Eine monolithische Massivbauweise in Ziegelmauerwerk ist vorgesehen.
Neubau einer Wohnanlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen VOB/A - EU wird vorbehalten.
Der Bieter hat mit der Abgabe des Angebotes die Angebotserklärung abzugeben und mit Ortsangabe, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Die Angebotserklärung beinhaltet:
§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Eintragung Berufsregister)
§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Anmeldung Berufsgenossenschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F661T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).