Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2011HBA006_4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten
Ersatzneubau der Turnhalle der Schrader-Grundschule mit Erweiterung der Josef-Landes-Schule.
Vorbereitende Maßnahmen (Baustelleneinrichtung etc.)
Erdarbeiten:
- Aushub Rohrleitungen, Rigole etc. ca. 1.700 m3
Entwässerungskanalarbeiten:
- PP-Kanäle ca. 300 lfm, PE-Druckrohre ca. 150 lfm
- Füllkörperrigole L x B x H ca. 23 x 3,2 x 1,32 m
- PP-Lüftungsleitung ca. 75 lfm, Hebeanlage
Beton- und Stahlbetonarbeiten:
- Tragende StB-Bodenplatten ca. 1.385 m2
- StB-Wände ca. 2.125 m2, StB-Decken ca. 1.385 m2
- StB-Stützen ca. 75 lfm, StB-Unterzüge ca. 7 m3
- StB-Fertigteiltreppe 8 Läufe mit je 10 Stg., 4 Podeste
Bewehrung und Einbauteile:
- Stabstahl ca. 105 to, Matten ca. 55 to, Bewehrungsanschlüsse ca. 215 m, Dübelleisten ca. 150 Stk.
Einlegearbeiten Elektro:
- Leerrohre ca. 750 m, Dosen ca. 160 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung Masernschutzgesetz,
— 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer).
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer).
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer)
Abschnitt IV: Verfahren
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland