Integriertes Stadtentwicklungskonzept mit Vorbereitender Untersuchung für das Sanierungsgebiet Innenstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fuerstenfeldbruck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Stadtentwicklungskonzept mit Vorbereitender Untersuchung für das Sanierungsgebiet Innenstadt
Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt zur strategischen Steuerung der Stadtentwicklung ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept für die Gesamtstadt aufzustellen. Daneben soll Teil der Leistung die parallele Erarbeitung einer Vorbereitenden Untersuchung für das bestehende Sanierungsgebiet Innenstadt sein.
Fürstenfeldbruck
Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt zur strategischen Steuerung der Stadtentwicklung ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept für die Gesamtstadt aufzustellen. Daneben soll Teil der Leistung die parallele Erarbeitung einer Vorbereitenden Untersuchung für das bestehende Sanierungsgebiet Innenstadt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Architekt tragen (Mitglied in der Architektenkammer)
Stadtplaner*innen, Architekten*innen und Stadtentwicklungsplaner*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Fürstenfeldbruck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]