Rahmenvereinbarung Javaentwickler in KONSENS - KDialog Referenznummer der Bekanntmachung: 2022NSH000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Javaentwickler in KONSENS - KDialog
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht vier Java-Entwickler in zwei Losen. Diese sollen Unterstützung bei der Javaentwicklung in den Projekten KONSENS – KDialog und KONSENS – ELFE-Dialog leisten. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen die Anwendungsentwicklung Java, die architektonische Konzeption der Software und das Coaching.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
In LOS 1 werden zwei Softwareentwickler gesucht. Eine weitere Losaufteilung ist aus fachlichen Gründen aufgrund der notwendigen engen Zusammenarbeit nicht möglich.
In LOS 2 werden zwei Softwareentwickler - einzeln anbietbar (Hinweis auf die Ergänzenden Bewerbungsbedingungen) - gesucht.
LOS 1 - "Team" zwei Softwareentwickler
Javaentwickler in KONSENS - KDialog; hier LOS 1 "Team" - Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
LOS 2 - zwei "einzelne" Softwareentwickler
Javaentwickler in KONSENS - KDialog; hier LOS 2 zwei Softwareentwickler "einzeln" - Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Es gelten ergänzende Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 - "Team" zwei Softwareentwickler
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 - zwei "einzelne" Softwareentwickler
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.