Durchführung von Bewachungsleistungen beim BayVGH Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-19-22-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Bewachungsleistungen beim BayVGH
Der Auftragnehmer übernimmt im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Personenkontroll- und Pfortendienst und somit im Wesentlichen den Personen- und Objektschutz. Er gewährleistet die Sicherheit im und im Umkreis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und unterstützt den Auftraggeber im Vollzug und bei der Durchsetzung geordneter Handlungsabläufe.
Der Auftragnehmer übernimmt im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Personenkontroll- und Pfortendienst und somit im Wesentlichen den Personen- und Objektschutz. Er gewährleistet die Sicherheit im und im Umkreis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und unterstützt den Auftraggeber im Vollzug und bei der Durchsetzung geordneter Handlungsabläufe.
Die Hauptleistungspflichten des AN umfassen:
• Objektschutzdienst
• Empfangsdienst
• Kontrolldienst
Dem AN obliegt der Schutz des Objekts und aller Personen, die sich in der Liegenschaft oder ihrer unmittelbaren Umgebung aufhalten
• als Pfortendienstleistung und
• als geschlechterspezifische Personenkontrollleistung anlässlich von Verhandlungsterminen.
Zudem hat der AN zu gewährleisten, dass die Sicherheitsdienstleistungen in erforderlichem
Umfang an den vorgesehenen Einsatzort und zu den vereinbarten Zeiten erfolgen. In Ausnahmefällen (kurzfristig einberufene Verhandlungen, etc.) muss auch bei kurzfristigen Terminfestsetzungen die Bereitstellung des Personals zur Personenkontrolle durch den AN gewährleistet sein.
Umfang, Art und Inhalt der zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dieser Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, § 34 a der Gewerbeordnung sowie nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe. Dabei sind alle Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten und einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Bewachungsleistungen beim BayVGH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist) der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist)der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
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Ortsbesichtigung:
Eine Ortsbesichtigung ist vom 18.07.2022 bis 27.07.2022 möglich.
Wir bitten um vorzeitige Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter: www.auftraege.bayern.de.
Es können nur Terminanfragen berücksichtigt werden, die bis spätestens 25.07.2022, 10:00 Uhr über die eVergabeplattform eingehen.
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
Bei der Besichtigung wird das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske oder einer Maske der Schutzklasse FFP2 empfohlen.
Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
Die Teilnahme an einem Termin zur Ortbesichtigung wird dringend empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).