Klinikum Kempten - ZINA - VE 3120 Verbau und Erdarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikverbund-allgaeu.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Kempten - ZINA - VE 3120 Verbau und Erdarbeiten
Klinikum Kempten - ZINA - VE 3120 Verbau und Erdarbeiten
Auszug aus dem LV:
Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind die Gründungs- und
Spezialtiefbauarbeiten, sowie Erdarbeiten und Abbrucharbeiten für den
Erweiterungsbau des Bauteils E5.
Auszuführende Leistungen:
1. Erdarbeiten der Baugrube
2. teilweiser Abbruch Außenanlagen Bodenbeläge (Asphalt)
3. Erstellung Verbau mit Holzbohlenausfachung und Rückverankerung
4. Rückverankerungen z.T mit Spundwänden und GEWI-Stäben
5. Gründung für Kranstandort mit Bohrpfählen
Kempten
Klinikum Kempten - ZINA - VE 3120 Verbau und Erdarbeiten
Auszug aus dem LV:
Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind die Gründungs- und
Spezialtiefbauarbeiten, sowie Erdarbeiten und Abbrucharbeiten für den
Erweiterungsbau des Bauteils E5.
Auszuführende Leistungen:
1. Erdarbeiten der Baugrube
2. teilweiser Abbruch Außenanlagen Bodenbeläge (Asphalt)
3. Erstellung Verbau mit Holzbohlenausfachung und Rückverankerung
4. Rückverankerungen z.T mit Spundwänden und GEWI-Stäben
5. Gründung für Kranstandort mit Bohrpfählen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Vorinformation zur Interessenbekundung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation genannten Frist zur Interessenbekundung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der im Teilnahmeantrag genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de