Kapazitätserweiterung für ein Alarmübertragungs-Netzwerk Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt9-2022-0014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kapazitätserweiterung für ein Alarmübertragungs-Netzwerk
Erweiterung einer bestehenden Sicherheitslösung um eine kontinuierliche Netzwerküberwachung zu ermöglichen, sowie potenzielle Vorfälle erkennen, zu protokollieren und stoppen zu können.
Beschaffungskosten AEE Erweiterungssysteme
Landeshauptstadt München
KVR - Branddirektion
Heimeranstr. 10
80339 München
Erweiterung einer bestehenden Sicherheitslösung um eine kontinuierliche Netzwerküberwachung zu ermöglichen, sowie potenzielle Vorfälle erkennen, zu protokollieren und stoppen zu können.
Erweiterung Intrusion Prevention Systeme
Landeshauptstadt München
KVR - Branddirektion
Heimeranstr. 10
80339 München
Erweiterung einer bestehenden Sicherheitslösung um eine kontinuierliche Netzwerküberwachung zu ermöglichen, sowie potenzielle Vorfälle erkennen, zu protokollieren und stoppen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffungskosten AEE Erweiterungssysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Intrusion Prevention Systeme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.