Rahmenvertrag mit Micro Focus (SUSE/Linux). Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 191-344176
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpdl.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag mit Micro Focus (SUSE/Linux).
Rahmenvertrag mit Micro Focus (SUSE/Linux)
Beschaffung von Software und Wartung (Maintenance/Technical Support) fuer SUSE/Linux Enterprise High
Performance Computing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag mit Micro Focus (SUSE/Linux)
Ort: Dublin
NUTS-Code: IE061 Dublin
Land: Irland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§§ 160 (Einleitung, Antrag), 135 (Unwirksamkeit).
Ort: München
Postleitzahl: 80799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beschaffung von Software und Wartung (Maintenance/Technical Support) fuer SUSE/Linux Enterprise High Performance Computing.
Ort: Dublin
NUTS-Code: IE061 Dublin
Land: Irland
Erweiterung des Rahmenvertrags um eine Laufzeit von weiteren 24 Monaten.
Die Auftraggeberin hat den mit SUSE Software Solutions Ireland Limited bestehenden Rahmenvertrag zur Beschaffung von SUSE Produkten um zwei Jahre verlängert. Grund hierfür ist, dass die Auftraggeberin nur bei einer Vertragsverlängerung das „Master Licence Agreement“ der Auftragnehmerin in Anspruch nehmen kann. Eine Neuausschreibung hätte zur Folge, dass die Auftraggeberin für dieses Vertragsmodell nicht mehr qualifiziert wäre, was beträchtliche Zusatzkosten in Höhe von circa 67 % zur Folge hätte