Objektplanung Gebäude, Hauptfeuerwache Erlangen, Umbau und Erweiterung nach Masterplan Referenznummer der Bekanntmachung: 7010_fem
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude, Hauptfeuerwache Erlangen, Umbau und Erweiterung nach Masterplan
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9 für den Umbau und die Erweiterung der Hauptfeuerwache der Stadt Erlangen.
Gegenstand des Projekts ist der Umbau und die Erweiterung der Hauptfeuerwache der Stadt Erlangen.Dabei sieht der dazugehörige Masterplan die Erweiterung der Hauptfeuerwache an der Äußeren Brucker Straße um einen Neubau für das Verwaltungsgebäude u.a. mit Fahrzeughallen, Büros, Werkstätten und Schulungsräumen sowie der Aufstockung der westlichen Fahrzeughalle u.a. für Stabsräume des Katastrophenschutzes vor. Im Vorfeld wurde dazu ein Raum- und Bedarfsprogramm erstellt und die Unterbringung der erforderlichen Funktionen auf dem bestehenden Grundstück untersucht. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Aufstockung der westlichen Fahrzeughalle
2. Neubau Verwaltungstrakt mit Fahrzeughalle und Wachzentrale inkl. Abbruch BT A, B1 und Umbau einer Fahrzeughalle in eine Sporthalle
3. Interimsbauten und Provisorien
4. Ertüchtigung Gebäude- und Leittechnik
5. Erweiterung von Parkplätzen
Während der gesamten Laufzeit der Maßnahmen ist eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zwingend erforderlich.
Die aktuelle Grobkostenschätzung beläuft sich auf rund 17, 2 Mio. EUR für die Gesamtkosten (brutto).
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht ausgeschlossen worden sind und die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen werden zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach Eignungskriterien bewertet. Dabei werden Wertungspunkte für die Vergleichbarkeit von Unternehmensreferenzen sowie von persönlichen Referenzen des PL / stv. PL vergeben. Aufgrund der erreichten Wertungspunkte wird eine Rangfolge gebildet. Der Auftraggeber wird mindestens drei bis zu fünf geeignete Bewerber - unabhängig davon ob es sich hierbei um einen Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft (jeweils mit bzw. ohne Nachunternehmer) handelt - auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Erfüllen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs.6 VgV). Neben der Erfüllung der unter III.1.3 benannten Mindestanforderungen gilt nachstehender Wertungsmaßstab für die Bewertung der Referenzen.
Es werden maximal 4 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für:
- Projekt als Erweiterungs- oder Umbaumaßnahme im laufenden Betrieb (1 Punkt)
- Projekt mit kleinteiligen Bauabschnitten und Interimsmaßnahmen (1 Punkt)
- Projekt mit erhöhten Anforderungen an Baulogistik durch beengte Platzverhältnisse (1 Punkt)
- Projekt mit detaillierter Baustelleneinrichtungs- und Anlieferungsplanung unter Berücksichtigung einer ununterbrochenen Betriebsgewährleistung zu jeder Tages- und Nachtzeit (2 Punkte)
- Projektaufgabe mit Umsetzung von nachhaltigen Bauweisen & bauunterhaltskosten-reduzierenden Maßnahmen (2 Punkte)
- Referenzprojekt als BIM Projekt inkl. Erstellung der eigenen Planung in BIM sowie Verantwortung der fachplanerübergreifenden BIM-Gesamtkoordination (1 Punkt)
- Referenzprojekt mit vergleichbarer Nutzungsanforderung (Feuerwehr, Rettungswache) (1 Punkt)
Pro nachgewiesener Projektanforderung pro Referenz werden o.g. Punkte vergeben.
Insgesamt können für die Referenzprojekte des Unternehmens maximal 4 x 9 = 36 Punkte erzielt werden.
Darüber hinaus werden die je zwei vom Projektleiter/stellv. Projektleiter einzureichenden persönlichen Referenzen bewertet. Dabei wird pro nachgewiesener o.g. Projektanforderung pro persönlicher Referenz o.g. Punkte vergeben. Dies gilt auch, wenn die Referenz bereits als Unternehmensreferenz eingereicht wurde und diese vom für den Einsatz vorgesehenen Projektleiter / stellv. Projektleiter in der jeweiligen Funktion als Projektleiter/stellv. Projektleiter erbracht wurde. Es ist pro persönlicher Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o.g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
Insgesamt können somit für die Referenzprofile des Projektleiters und des stellv. Projektleiters maximal 2 x 2 x 9 = 36 Punkte erzielt werden.
In Summe können somit maximal 36 + 36 = 72 Punkte für die Bewertung nach Eignungskriterien erzielt werden.
Es ist pro Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o.g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 1 - 2 und 3 - 4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 - 7 sowie vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die LPH 8 - 9. Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte je nach Bewilligung der Fördermittel unterschiedlich und ggf. mit einem zeitlichen Versatz erfolgen. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
>> Erklärung über die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI. Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur / Master der Fachrichtung Architektur.
Die dazugehörigen Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen als
- Anlage N_1 / Nachweis über die berufliche Befährigung und Erlaubnis der Berufsausübung
- Bewerber mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
- Bei Bewerbergemeinschaften gelten o.g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
- Anlage N_1a / Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO
- Anlage N 2 / Handels- bzw. Partnerschaftsregisterauszug, dabei darf der Nachweis, dass der Bewerber im entsprechenden Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
>> Erklärung über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 - 2021). Dabei sind folgende Jahresumsätze (netto) für die Jahre 2019 und 2021 (pandemiebedingt nicht für 2020) nachzuweisen:
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. mit Planungsleistungen Objektplanung Gebäude
>> Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen
- für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
- für sonstige Schäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die dazugehörigen Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen als
- Anlage N_3 / Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
- Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechendeVersicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
>> Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens n Anspruch, so ist das Formblatt III.7 Ziff. 2 auszufüllen sowie eine Erklärung des anderen Unternehmens gem. Formblatt III.8 zur gemeinsamen Haftung vorzulegen.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
- Anlage E_4 / Referenzen I ff.
Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für Planungsleistungen nach § 34 HOAI mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe von:
- der Projektbezeichnung,
- der anrechenbaren Kosten netto (Summe der KGR 300+400 gem. DIN 276)
- des Werts der eigenen erbrachten Leistung
- des Leistungszeitraumes (Beginn LPH .... MM/JJJJ, Ende LPH .... MM/JJJJ)
- der Honorarzone
- der erbrachten Leistungsphasen
- des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung,
- der Art des Vertragsverhältnisses sowie
- Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen im Bezug auf die ausgeschriebene Projektaufgabe
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Umfang der Referenzprojekte jeweils mind. 5,0 Mio EUR/netto anrechenbaren Kosten für die Summe der KGR 300 + 400
- Alle Referenzprojekte mit Zuordnung zu mind. HZ III
- Durchgängige Leistungserbringung bei mind. 2 Referenzen mindestens LPH 2-5, sowie bei mind. 2 Referenzen für mindestens LPH 6-8
- mindestens 1 Referenzprojekt als BIM-Projekt inkl. Erbringung der fachplanerübergreifenden BIM-Gesamtkoordination und mit mindestens den folgenden BIM-Anwendungsfällen:
- AWF 3 Visualisierung
- AWF 5 Koordination der Fachgewerke
- AWF 7 Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
- AWF 14 Erstellung von Ausführungsplänen
- AWF 16 Änderungsmanagement der Planung
- Die LPH 5 bzw. die LPH 8 muss bei allen Referenzen im Zeitraum zwischen 09/2014 bis Ende Bewerbungsfrist abgeschlossen worden sein.
- Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
Der als Anlage E_4 ff beiliegende Vordruck ist zu verwenden, jeweils entsprechend zu bezeichnen und aufsteigend zu numerieren. Darüber hinaus sind Erläuterungen zum Projektinhalt sowie zur Vergleichbarkeit der Qualitätsanforderungen als ergänzende eigene Darstellungen beizufügen. Hierbei sollen 3 DIN_A_4 Seiten pro Referenz nicht überschritten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
- Anlage E_5 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen. Ergänzend sind die Referenzprofile zum fachlichen Lebenslauf und zu den beruflichen Erfahrungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters darzustellen und wie folgt beizufügen:
- Anlage E_5a / Referenzprofile des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt:
- Projektleiter mit mindestens 12 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als Projektleiter
- Stellvertretender Projektleiter mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als stellv. Projektleiter
- Insgesamt muss vom Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter (kumulativ) ein persönliches als öffentlich gefördertes Referenzprojekt nachgewiesen werden. Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zum Teilnahmeantrag vorzulegen. Alle anderen für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter sind lediglich zu benennen und deren berufliche Qualifikation darzustellen.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
siehe unter III.1.1. dieser EU-Bekanntmachung
siehe Auftrags- /Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und weiteren als zur Abgabe mit dem Teilnahmeantrag benannten Erklärungen und Nachweisen gem. 0_VU / Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen ; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Im Übrigen behält sich die Vergabestelle vor, Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung innerhalb der vom Auftraggeber benannten festgelegten angemessenen Frist nachzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]