Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Erstellung einer modularen und stufenweise einzuführenden Weblösung des Bayerischen Landesamts für Schule Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-4/24

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/177bc9e0-5edd-42a0-bbbe-cda60d1afd74
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Erstellung einer modularen und stufenweise einzuführenden Weblösung des Bayerischen Landesamts für Schule

Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-4/24
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72262000 Software-Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, Verlängerungsoption über weitere 3 Jahre) beschafft.

Das Auftragsvolumen wird bei einer höchstmöglichen Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt vier Jahren auf bis zu 1.500 PT (Personentage) geschätzt. Eine Mindestabnahme kann nicht zugesichert werden. Im ersten Jahr ist eine Abnahme von bis zu 300 PT vorgesehen.

Der Schätzung liegt zu Grunde, dass weitere noch nicht exakt feststehende, aber absehbare Ausbaustufen folgen. Die genaue Verteilung hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. In Betracht kommen dabei insbesondere auch Entwicklungen im Bereich der Schulpersonalverwaltung.

Die Unterstützungsleistungen umfassen die Pflege, Optimierung und Erweiterung der bestehenden Grundanwendung, inklusive der dahinterliegenden Datenbank(en), sowie die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen Modulen.

Der Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit einem Team am LAS die genannte Anwendung agil (weiter-)entwickeln.

Der erste Schritt (Aufbau der grundlegenden Funktionen eines staatlichen Haushaltsverfahrens) soll bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72262000 Software-Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Hauptort der Ausführung:

Gunzenhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bayerische Landesamt für Schule (LAS) wurde im Jahr 2017 gegründet. Es ist für den Vollzug verschiedener Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere für staatliche Schulen (Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS), Kommunen und private Schulträger (im Folgenden: Kunden) zuständig. Diese Verwaltungsvorgänge erfordern den Datenaustausch mit anderen Stellen und Fachverfahren.

Um die derzeit von Medienbrüchen geprägten Arbeitsprozesse zukunftsorientiert zu gestalten, soll eine Austauschplattform (im Folgenden: „Portal“) für die Kunden und die für sie handelnden natürlichen Personen (im Folgenden: Nutzer) entstehen. Langfristig soll allen Beteiligten eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht werden. Dafür ist es notwendig eine nutzerfreundliche und medienbruchfreie Bereitstellung benötigter Daten zu ermöglichen.

Langfristig soll das Portal der gebündelte Anlaufpunkt für die verschiedenen Datenübermittlungen in den verschiedenen Verwaltungsvorgängen sein. Es soll den Kunden als einheitliche Verwaltungsplattform für alle Beziehungen zum LAS zur Verfügung stehen. Der Aufbau wird sich schrittweise vollziehen.

Der erste, dringende, Schritt umfasst den Aufbau eines Verfahrens im Haushaltsbereich für staatliche Dienststellen. Hierfür muss das grundlegende Verfahren geschaffen werden. Erforderlich ist insbesondere der Aufbau eines Rechte- und Rollenkonzepts unter Anbindung der für der Bayerischen Infrastrukturkomponente authega als Identitätsanbieter (SAML 2.0-Protokoll).

Die zeitlich dringendste Anwendung soll es ermöglichen, Datensätze, die bereitgestellt werden, authentifiziert zu bestätigen. Die Datenbestätigung muss dabei in einem dem „4-Augen-Prinzip“ genügenden Verfahren erfolgen. Zwei Nutzer des gleichen Kunden müssen stufenweise die Daten bestätigen. Die zweite Person darf keine Einwirkungs- oder Korrekturmöglichkeit mehr auf den Datensatz habe. Ihr ist ausschließlich die Bestätigung möglich.

Am Landesamt für Schule besteht bereits in Grundzügen ein Fachverfahren, welches ausgebaut werden soll. Die grundlegende IT-Architektur

Mit dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, Verlängerungsoption über weitere 3 Jahre) beschafft.

Das Auftragsvolumen wird bei einer höchstmöglichen Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt vier Jahren auf bis zu 1.500 PT (Personentage) geschätzt. Eine Mindestabnahme kann nicht zugesichert werden. Im ersten Jahr ist eine Abnahme von bis zu 300 PT vorgesehen, auch hier kann eine Mindestabnahme nicht zugesichert werden.

Der Schätzung liegt zu Grunde, dass weitere noch nicht exakt feststehende, aber absehbare Ausbaustufen folgen werden. Die genaue Verteilung hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. In Betracht kommen dabei insbesondere auch Entwicklungen im Bereich der Schulpersonalverwaltung. Aufgrund der haushaltsrechtlichen und ggf. auch personalrechtlichen Besonderheiten sind ins-besondere die Bausteine des BSI zur sicheren Entwicklung von Webanwendungen (BSI-IT Grundschutz, insbesondere CON.8) zu beachten.

Die Unterstützungsleistungen umfassen die Pflege, Optimierung und Erweiterung der bestehenden Grundanwendung, inklusive der dahinterliegenden Datenbank(en), sowie die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen Modulen.

Der Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit einem Team am LAS die bestehen-de Anwendung agil (weiter-)entwickeln.

Der erste Schritt (Aufbau der grundlegenden Funktionen eines staatlichen Haushaltsverfahrens) soll bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.

Weitere Einzelheiten vgl. Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 2.1 Verfügbarkeit Kernteam / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: 2.2 Bewertung Angebotsblatt Mitarbeiterprofil Projektleiter/Projektkoordinator / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: 2.3 Bewertung Angebotsblatt Mitarbeiterprofil Frontendentwickler / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: 2.4 Bewertung Angebotsblatt Mitarbeiterprofil Backend- und Datenbankentwickler / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: 2.5 Bewertung Angebotsblatt Mitarbeiterprofil Softwarearchitekt / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 2.6 Bewertung Angebotsblatt Mitarbeiterprofil Anforderungsmanagement-Requirements Engineering / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 2.7 Konzept für Clean Code und Code Review / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um weitere drei Jahre, gerechnet ab dem Ablauf des ersten Jahres seit Zuschlag, verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.

Eigenerklärung, mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- / Bietergemeinschaften

deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen Folgendes:

• Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der

in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,

299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer

Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben

Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.

• Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und

Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.

• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende

umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere

­ werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen

Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem

Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten

Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG

erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben

werden.

­ wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und

Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.

• Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens

kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder

mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat

seine Tätigkeit eingestellt.

• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als

Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren

Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.

• Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen

abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen

keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung

des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

• Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und

§ 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von

mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt.

Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine

Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als

90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine

in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.

Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist

dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den

Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände

nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches

Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.

Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB

vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem

Ausschluss vom Verfahren führen sollen.

Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.

xxxxxx

Bestätigung der Kenntnisnahme RUS [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.

Eigenerklärung russische Unternehmen

mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- /

Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes:

1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der

Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)

2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der

Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten

Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift

aufweisen,

a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die

Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,

b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf

die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das

Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,

c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von

Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder

b zutrifft.

2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten

oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung

des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 %

des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten

Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als

Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im

Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch

genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der

Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der

Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

xxxxxx

Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen

K.O.-Kriterium: Nein

Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese

nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.

Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.

Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.

xxxxxx

Hinweis zu Kriterium 2.2 & 2.3

K.O.-Kriterium: Nein

Bei den Kriterien 2.2 und 2.3 sind nur Angaben zu tätigen und ggf. weitere Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, sofern eine

Bewerber-/Bietergemeinschaft vorliegt.

xxxxxx

Bestätigung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften

K.O.-Kriterium: Nein

Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche weitere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft den Inhalt

der Eignungskriterien zur Kenntnis genommen und deren Inhalt bestätigt haben und vollumfänglich erfüllen.

Hinweise : Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit

"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

xxxxxx

Anlagen zum Angebot

K.O.-Kriterium: Nein

Als bevollmächtigter Vertreter erkläre ich, dass die nachfolgend aufgelisteten Angaben/Erklärungen zum Nachweis der Eignung

Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage beigefügt

wurden:

1. Angaben zum Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister (vgl. Eignungskriterium 3) für jedes Mitglied der

Bewerber-/Bietergmeinschaft

2. Statistische Angaben (vgl. Eignungskriterium 4) für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft

3. Gemeinschaftliche und von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung gem. Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen EU

Hinweis: Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit

"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

xxxxxx

Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB

Hinweis

K.O.-Kriterium: Nein

Hinweis:

Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den

Bieter zulässig.

Ausschlussgründe nach § 123 GWB

K.O.-Kriterium: Ja

Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB?

Ausschluss nach § 124 GWB

K.O.-Kriterium: Ja

Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?

xxxxxx

Grundlage Auskunft Wettbewerbsregister

K.O.-Kriterium: Nein

Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.

xxxxxx

5 Bestätigung Scientology-Schutzerklärung [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Ich/Wir versichere/n, dass die unter Nr. 2 der Scientology-Schutzerklärung unter "Vertragsbedingungen/Formulare" geforderten

Punkte eingehalten werden.

Hinweis: Eine Beantwortung mit "Nein" führt automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6 Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem

Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall).

Schadensart und Deckungssummen in Euro je Schadensfall:

- Personenschäden: 3.000.000,00 €

- Sach- und Umweltschäden: 1.000.000,00 €

- allg. Vermögensschäden: 500.000,00 €

- Produktvermögensschäden: 500.000,00 €-

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung

mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n. Die

gültige Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den entsprechenden Versicherer wird spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn

der Dienstleistungen in Kopie dem Auftraggeber übersendet.

Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den o.g. Deckungssummen während der gesamten

Vertragslaufzeit bestehen wird.

Hinweis:

Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

7 Mitarbeiteranzahl im Bezug zum Auftragsgegenstand [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Nein

Ich/ wir bestätigen, dass ich/wir in Summe über eine personelle Ausstattung– Stichtag Angebotsabgabe - von mindestens 6

Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im auftragsgegenständlichen Bereich (vgl. geforderte Mitarbeiterprofile) ohne Einrechnung der

Auszubildenden oder des Backoffices (Vorzimmer, Verwaltung, Managementebene, Abrechnungsstelle usw.) verfügen.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Werte zu addieren.

Nach Aufforderung lege/n ich/wir eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach:

• fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit

• fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit

vor.

Wichtiger Hinweis zu VZÄ:

Zur Berechnung der VZÄ (40h/Woche) können ungekündigte, festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit - jeweils mit den

vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil - herangezogen werden.

Bei einer Beantwortung mit "Ja":

Nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste führen fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare

Angaben grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

Bei einer Beantwortung mit "Nein":

Sollten die personelle Ausstattung weniger als 6 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum

Ausschluss vom Verfahren.

Falls die Erfüllung/Einhaltung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer" oder als spezialisierter Personalvermittler),

sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen sowie schlüssig und nachvollziehbar für den AG darzustellen, warum die

personelle Leistungsfähigkeit trotzdem genau für diese Ausschreibung und Auftragsgegenstand gegeben ist.

Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.

Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten

Darstellung vornehmen.

8 Referenzen [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens eine vergleichbare Leistung erbracht/umgesetzt

oder mind. weiterentwickelt habe/n (Mindestvertragsdauer ein Jahr).

Eine Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn:

- Für den öffentlichen Sektor (Bundes-, Landes- oder kommunale Ebene)

- mind. ein webbasiertes Portal mit individueller und dezentraler Benutzerverwaltung mindestens weiterentwickelt oder

erstellt/programmiert wurde.

- Für mind. 5000 User (Kunden und Nutzer) mit jeweils eigenen/trennbaren Kunden-/Loginbereich zur Erfassung von

verschiedensten Daten (auf Formularbasis) und anschließender automatisierte Weiterleitung an die entsprechenden

Fachverfahren mindestens weiterentwickelt oder erstellt/programmiert wurde.

- Eine Softwarelösung für Personalmanagement (für z.B. Stellenausschreibung/ Einstellungsprozessen und/ oder

Verwaltungsprozesse) mindestens weiterentwickelt oder erstellt/programmiert

UND

- mind. eine bestehende Infrastrukturkomponente berücksichtigt und entsprechende Schnittstellenanbindungen (z.B. für eine

eAkte, digitale Personalakte, IHV-System usw.) mindestens weiterentwickelt oder erstellt/programmiert wurden.

Nach Aufforderung lege ich/legen wir mindestens eine entsprechende Referenz (Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten

Eigenleistung und deren Umfang in Stunden sowie Angaben zum Auftraggeber inkl. dessen aktuelle Kontaktdaten) vor.

Der AG behält es sich vor, mit dem Referenzgeber in Kontakt zu treten, die getätigten Angaben zu hinterfragen und sich

bestätigen zu lassen.

Hinweis: Eine Beantwortung mit "Nein" führt automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.

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Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung

Verpflichtungserklärung für

verbundene Unternehmen oder Unterauftragnehmer

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die im Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“

unter Nr. 4 „Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:“ aufgeführten Leistungen und/oder Ressourcen zu erbringen bzw. tatsächlich zur Verfügung zu stellen, für die unser Unternehmen vom Bewerber/Bieter vorgesehen und eingetragen ist.

Hinweis:

Ist die Leistung nicht bereits im Vergabeverfahren zur Überprüfung der Eignung zu erbringen (= reine Unterauftragsnahme ohne Eignungsleihe), so tritt die Verpflichtung nur im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter in Kraft.

Eignungsleiher

Ich/Wir, die oben aufgeführte Firma, garantieren die erforderliche wirtschaftliche, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit für die Maßnahme/n in diesem Verfahren, für den o.g. Bewerber/Bieter zur Verfügung zu stellen.

Hinweis:

Bei Beanspruchung einer Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot diese Verpflichtungserklärung von beiden Parteien rechtsverbindlich unterschrieben beizufügen/hochzuladen. Für den Eignungsgeber sind alle geforderten Eignungsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen bzw. nachzuweisen.

Erklärung zur gemeinsamen Haftung

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter zu haften.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

ausgefüllte (siehe Auflistung und kurze Beschreibung) und unterzeichnete Eigenerklärung "Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Scientology Schutzerklärung

1. Erklärung zum Vergabeverfahren

Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.

2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung

Der Bewerber/Bieter versichert,

2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L.Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;

2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.

2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.

2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:

Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.

Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter Psycho-und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.

Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein Derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.

Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:

1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die

— Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen,

— ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder

— die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.

Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:

Unternehmensberatung, Personal-und Managementschulung, Fortbildungs-und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und-steuerung, Forschungs-und Untersuchungsaufträge.

2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.

5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

ausgefüllte (siehe Auflistung und kurze Beschreibung) und unterzeichnete Eigenerklärung "Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) und Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG)

Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgend genannten Unterlagen einzureichen. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen, die teils dem Nachweis der Eignung dienen:

1.) Mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Unterlagen (vgl. Vertragsbedingungen/Formulare), die dem Angebot automatisch vom eVergabe-System beigefügt werden und somit Bestandteil des Angebots werden.

- Leistungsbeschreibung

- EVB_IT

- Bewerbungsbedingungen EU

- Ergaenzende BewerbBedingungen EU

- Datenschutzhinweise_LAS

- Struktur Bieter

- Geheimhaltungsvereinbarung

- Eigenerklärung

- Eigenerklärung RUS-Sanktionen

- Erklärung Mitarbeitervergütung AEntG

- Schutzerklärung Scientology

- Informationen zu statistischen Angaben

- Leistungsverzeichnis

- Kriterienkatalog

- Produktdatenblatt Antragsmanager

- Produktdatenblatt Datenbanken

- Produktdatenblatt managed server

- Produktdatenblatt Technischer Anwendungsbetrieb

- Produktdatenblatt Technischer Infrastrukturbetrieb

- Produktdatenblatt Web Hosting

Hinweis: Teilweise müssen an Stellen (bei Formularen, Leistungsverzeichnis usw.) Eintragungen durch den Bieter vorgenommen werden.

2.) Unterlagen, welche vom Bieter eigenständig dem Angebot beizufügen sind. Die Unterlagen sind im Bereich „Eigene Anlagen“ vom Bieter gesondert je Los hochzuladen.

- ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen gem. Ziffer 3.1 ff. der Datei „Bewerbungsbedingungen EU“

- ggf. je Mitglied der Bietergemeinschaft oder je Unterauftragnehmer gesondert bestätigte Eigenerklärungen, Erklärung Mitarbeitervergütung AentG, Geheimhaltungsvereinbarung und Scientology-Schutzerklärung

- ggf. Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung

- ggf. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen

- ggf. Erklärung zu Referenzen und/ oder auftragsbezogene Personalausstattung bei Nichteinhaltung (z.B. „Newcomer“)

- produktrelevante Nachweisen und Unterlagen

- 5 Mitarbeiterprofile

3.) Zudem weisen wir auf die vom Bieter auszufüllenden (Eignungs-)Kriterien in den Vergabeunterlagen hin.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/11/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2022

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Pfaffenhofen an der Ilm
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Pförring
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Pfreimd
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Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
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Putzbrunn
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Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
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