Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Erstellung einer modularen und stufenweise einzuführenden Weblösung des Bayerischen Landesamts für Schule Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-4/24
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Erstellung einer modularen und stufenweise einzuführenden Weblösung des Bayerischen Landesamts für Schule
Mit dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, Verlängerungsoption über weitere 3 Jahre) beschafft.
Das Auftragsvolumen wird bei einer höchstmöglichen Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt vier Jahren auf bis zu 1.500 PT (Personentage) geschätzt. Eine Mindestabnahme kann nicht zugesichert werden. Im ersten Jahr ist eine Abnahme von bis zu 300 PT vorgesehen.
Der Schätzung liegt zu Grunde, dass weitere noch nicht exakt feststehende, aber absehbare Ausbaustufen folgen. Die genaue Verteilung hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. In Betracht kommen dabei insbesondere auch Entwicklungen im Bereich der Schulpersonalverwaltung.
Die Unterstützungsleistungen umfassen die Pflege, Optimierung und Erweiterung der bestehenden Grundanwendung, inklusive der dahinterliegenden Datenbank(en), sowie die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen Modulen.
Der Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit einem Team am LAS die genannte Anwendung agil (weiter-)entwickeln.
Der erste Schritt (Aufbau der grundlegenden Funktionen eines staatlichen Haushaltsverfahrens) soll bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.
Gunzenhausen
Das Bayerische Landesamt für Schule (LAS) wurde im Jahr 2017 gegründet. Es ist für den Vollzug verschiedener Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere für staatliche Schulen (Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS), Kommunen und private Schulträger (im Folgenden: Kunden) zuständig. Diese Verwaltungsvorgänge erfordern den Datenaustausch mit anderen Stellen und Fachverfahren.
Um die derzeit von Medienbrüchen geprägten Arbeitsprozesse zukunftsorientiert zu gestalten, soll eine Austauschplattform (im Folgenden: „Portal“) für die Kunden und die für sie handelnden natürlichen Personen (im Folgenden: Nutzer) entstehen. Langfristig soll allen Beteiligten eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht werden. Dafür ist es notwendig eine nutzerfreundliche und medienbruchfreie Bereitstellung benötigter Daten zu ermöglichen.
Langfristig soll das Portal der gebündelte Anlaufpunkt für die verschiedenen Datenübermittlungen in den verschiedenen Verwaltungsvorgängen sein. Es soll den Kunden als einheitliche Verwaltungsplattform für alle Beziehungen zum LAS zur Verfügung stehen. Der Aufbau wird sich schrittweise vollziehen.
Der erste, dringende, Schritt umfasst den Aufbau eines Verfahrens im Haushaltsbereich für staatliche Dienststellen. Hierfür muss das grundlegende Verfahren geschaffen werden. Erforderlich ist insbesondere der Aufbau eines Rechte- und Rollenkonzepts unter Anbindung der für der Bayerischen Infrastrukturkomponente authega als Identitätsanbieter (SAML 2.0-Protokoll).
Die zeitlich dringendste Anwendung soll es ermöglichen, Datensätze, die bereitgestellt werden, authentifiziert zu bestätigen. Die Datenbestätigung muss dabei in einem dem „4-Augen-Prinzip“ genügenden Verfahren erfolgen. Zwei Nutzer des gleichen Kunden müssen stufenweise die Daten bestätigen. Die zweite Person darf keine Einwirkungs- oder Korrekturmöglichkeit mehr auf den Datensatz habe. Ihr ist ausschließlich die Bestätigung möglich.
Am Landesamt für Schule besteht bereits in Grundzügen ein Fachverfahren, welches ausgebaut werden soll. Die grundlegende IT-Architektur
Mit dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, Verlängerungsoption über weitere 3 Jahre) beschafft.
Das Auftragsvolumen wird bei einer höchstmöglichen Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt vier Jahren auf bis zu 1.500 PT (Personentage) geschätzt. Eine Mindestabnahme kann nicht zugesichert werden. Im ersten Jahr ist eine Abnahme von bis zu 300 PT vorgesehen, auch hier kann eine Mindestabnahme nicht zugesichert werden.
Der Schätzung liegt zu Grunde, dass weitere noch nicht exakt feststehende, aber absehbare Ausbaustufen folgen werden. Die genaue Verteilung hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. In Betracht kommen dabei insbesondere auch Entwicklungen im Bereich der Schulpersonalverwaltung. Aufgrund der haushaltsrechtlichen und ggf. auch personalrechtlichen Besonderheiten sind ins-besondere die Bausteine des BSI zur sicheren Entwicklung von Webanwendungen (BSI-IT Grundschutz, insbesondere CON.8) zu beachten.
Die Unterstützungsleistungen umfassen die Pflege, Optimierung und Erweiterung der bestehenden Grundanwendung, inklusive der dahinterliegenden Datenbank(en), sowie die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen Modulen.
Der Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit einem Team am LAS die bestehen-de Anwendung agil (weiter-)entwickeln.
Der erste Schritt (Aufbau der grundlegenden Funktionen eines staatlichen Haushaltsverfahrens) soll bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.
Weitere Einzelheiten vgl. Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um weitere drei Jahre, gerechnet ab dem Ablauf des ersten Jahres seit Zuschlag, verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Eigenerklärung, mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- / Bietergemeinschaften
deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen Folgendes:
• Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
• Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
• Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
• Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und
§ 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine
in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
xxxxxx
Bestätigung der Kenntnisnahme RUS [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Eigenerklärung russische Unternehmen
mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- /
Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes:
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder
b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 %
des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
xxxxxx
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
xxxxxx
Hinweis zu Kriterium 2.2 & 2.3
K.O.-Kriterium: Nein
Bei den Kriterien 2.2 und 2.3 sind nur Angaben zu tätigen und ggf. weitere Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, sofern eine
Bewerber-/Bietergemeinschaft vorliegt.
xxxxxx
Bestätigung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
K.O.-Kriterium: Nein
Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche weitere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft den Inhalt
der Eignungskriterien zur Kenntnis genommen und deren Inhalt bestätigt haben und vollumfänglich erfüllen.
Hinweise : Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
xxxxxx
Anlagen zum Angebot
K.O.-Kriterium: Nein
Als bevollmächtigter Vertreter erkläre ich, dass die nachfolgend aufgelisteten Angaben/Erklärungen zum Nachweis der Eignung
Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage beigefügt
wurden:
1. Angaben zum Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister (vgl. Eignungskriterium 3) für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergmeinschaft
2. Statistische Angaben (vgl. Eignungskriterium 4) für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft
3. Gemeinschaftliche und von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung gem. Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen EU
Hinweis: Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
xxxxxx
Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB
Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.
Ausschlussgründe nach § 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB?
Ausschluss nach § 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
xxxxxx
Grundlage Auskunft Wettbewerbsregister
K.O.-Kriterium: Nein
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
xxxxxx
5 Bestätigung Scientology-Schutzerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir versichere/n, dass die unter Nr. 2 der Scientology-Schutzerklärung unter "Vertragsbedingungen/Formulare" geforderten
Punkte eingehalten werden.
Hinweis: Eine Beantwortung mit "Nein" führt automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.
6 Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem
Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall).
Schadensart und Deckungssummen in Euro je Schadensfall:
- Personenschäden: 3.000.000,00 €
- Sach- und Umweltschäden: 1.000.000,00 €
- allg. Vermögensschäden: 500.000,00 €
- Produktvermögensschäden: 500.000,00 €-
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung
mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n. Die
gültige Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den entsprechenden Versicherer wird spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn
der Dienstleistungen in Kopie dem Auftraggeber übersendet.
Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den o.g. Deckungssummen während der gesamten
Vertragslaufzeit bestehen wird.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
7 Mitarbeiteranzahl im Bezug zum Auftragsgegenstand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/ wir bestätigen, dass ich/wir in Summe über eine personelle Ausstattung– Stichtag Angebotsabgabe - von mindestens 6
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im auftragsgegenständlichen Bereich (vgl. geforderte Mitarbeiterprofile) ohne Einrechnung der
Auszubildenden oder des Backoffices (Vorzimmer, Verwaltung, Managementebene, Abrechnungsstelle usw.) verfügen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Werte zu addieren.
Nach Aufforderung lege/n ich/wir eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach:
• fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit
• fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit
vor.
Wichtiger Hinweis zu VZÄ:
Zur Berechnung der VZÄ (40h/Woche) können ungekündigte, festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit - jeweils mit den
vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil - herangezogen werden.
Bei einer Beantwortung mit "Ja":
Nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste führen fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare
Angaben grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei einer Beantwortung mit "Nein":
Sollten die personelle Ausstattung weniger als 6 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum
Ausschluss vom Verfahren.
Falls die Erfüllung/Einhaltung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer" oder als spezialisierter Personalvermittler),
sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen sowie schlüssig und nachvollziehbar für den AG darzustellen, warum die
personelle Leistungsfähigkeit trotzdem genau für diese Ausschreibung und Auftragsgegenstand gegeben ist.
Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.
Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten
Darstellung vornehmen.
8 Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens eine vergleichbare Leistung erbracht/umgesetzt
oder mind. weiterentwickelt habe/n (Mindestvertragsdauer ein Jahr).
Eine Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn:
- Für den öffentlichen Sektor (Bundes-, Landes- oder kommunale Ebene)
- mind. ein webbasiertes Portal mit individueller und dezentraler Benutzerverwaltung mindestens weiterentwickelt oder
erstellt/programmiert wurde.
- Für mind. 5000 User (Kunden und Nutzer) mit jeweils eigenen/trennbaren Kunden-/Loginbereich zur Erfassung von
verschiedensten Daten (auf Formularbasis) und anschließender automatisierte Weiterleitung an die entsprechenden
Fachverfahren mindestens weiterentwickelt oder erstellt/programmiert wurde.
- Eine Softwarelösung für Personalmanagement (für z.B. Stellenausschreibung/ Einstellungsprozessen und/ oder
Verwaltungsprozesse) mindestens weiterentwickelt oder erstellt/programmiert
UND
- mind. eine bestehende Infrastrukturkomponente berücksichtigt und entsprechende Schnittstellenanbindungen (z.B. für eine
eAkte, digitale Personalakte, IHV-System usw.) mindestens weiterentwickelt oder erstellt/programmiert wurden.
Nach Aufforderung lege ich/legen wir mindestens eine entsprechende Referenz (Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten
Eigenleistung und deren Umfang in Stunden sowie Angaben zum Auftraggeber inkl. dessen aktuelle Kontaktdaten) vor.
Der AG behält es sich vor, mit dem Referenzgeber in Kontakt zu treten, die getätigten Angaben zu hinterfragen und sich
bestätigen zu lassen.
Hinweis: Eine Beantwortung mit "Nein" führt automatisch zum Ausschluss vom Verfahren.
==================================================
Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Verpflichtungserklärung für
verbundene Unternehmen oder Unterauftragnehmer
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die im Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“
unter Nr. 4 „Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:“ aufgeführten Leistungen und/oder Ressourcen zu erbringen bzw. tatsächlich zur Verfügung zu stellen, für die unser Unternehmen vom Bewerber/Bieter vorgesehen und eingetragen ist.
Hinweis:
Ist die Leistung nicht bereits im Vergabeverfahren zur Überprüfung der Eignung zu erbringen (= reine Unterauftragsnahme ohne Eignungsleihe), so tritt die Verpflichtung nur im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter in Kraft.
Eignungsleiher
Ich/Wir, die oben aufgeführte Firma, garantieren die erforderliche wirtschaftliche, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit für die Maßnahme/n in diesem Verfahren, für den o.g. Bewerber/Bieter zur Verfügung zu stellen.
Hinweis:
Bei Beanspruchung einer Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot diese Verpflichtungserklärung von beiden Parteien rechtsverbindlich unterschrieben beizufügen/hochzuladen. Für den Eignungsgeber sind alle geforderten Eignungsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen bzw. nachzuweisen.
Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter zu haften.
ausgefüllte (siehe Auflistung und kurze Beschreibung) und unterzeichnete Eigenerklärung "Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Scientology Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L.Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter Psycho-und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein Derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
— Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen,
— ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
— die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal-und Managementschulung, Fortbildungs-und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und-steuerung, Forschungs-und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
ausgefüllte (siehe Auflistung und kurze Beschreibung) und unterzeichnete Eigenerklärung "Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) und Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG)
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgend genannten Unterlagen einzureichen. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen, die teils dem Nachweis der Eignung dienen:
1.) Mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Unterlagen (vgl. Vertragsbedingungen/Formulare), die dem Angebot automatisch vom eVergabe-System beigefügt werden und somit Bestandteil des Angebots werden.
- Leistungsbeschreibung
- EVB_IT
- Bewerbungsbedingungen EU
- Ergaenzende BewerbBedingungen EU
- Datenschutzhinweise_LAS
- Struktur Bieter
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Eigenerklärung
- Eigenerklärung RUS-Sanktionen
- Erklärung Mitarbeitervergütung AEntG
- Schutzerklärung Scientology
- Informationen zu statistischen Angaben
- Leistungsverzeichnis
- Kriterienkatalog
- Produktdatenblatt Antragsmanager
- Produktdatenblatt Datenbanken
- Produktdatenblatt managed server
- Produktdatenblatt Technischer Anwendungsbetrieb
- Produktdatenblatt Technischer Infrastrukturbetrieb
- Produktdatenblatt Web Hosting
Hinweis: Teilweise müssen an Stellen (bei Formularen, Leistungsverzeichnis usw.) Eintragungen durch den Bieter vorgenommen werden.
2.) Unterlagen, welche vom Bieter eigenständig dem Angebot beizufügen sind. Die Unterlagen sind im Bereich „Eigene Anlagen“ vom Bieter gesondert je Los hochzuladen.
- ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen gem. Ziffer 3.1 ff. der Datei „Bewerbungsbedingungen EU“
- ggf. je Mitglied der Bietergemeinschaft oder je Unterauftragnehmer gesondert bestätigte Eigenerklärungen, Erklärung Mitarbeitervergütung AentG, Geheimhaltungsvereinbarung und Scientology-Schutzerklärung
- ggf. Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
- ggf. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
- ggf. Erklärung zu Referenzen und/ oder auftragsbezogene Personalausstattung bei Nichteinhaltung (z.B. „Newcomer“)
- produktrelevante Nachweisen und Unterlagen
- 5 Mitarbeiterprofile
3.) Zudem weisen wir auf die vom Bieter auszufüllenden (Eignungs-)Kriterien in den Vergabeunterlagen hin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.