Sammlung und Abfuhr von Rest- und Kompostmüll Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2022-246455
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pliening
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pliening.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Abfuhr von Rest- und Kompostmüll
Gegenstand der Leistung ist das Einsammeln und Beförderung der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle durch den Auftragnehmer (AN) für
vier Jahre samt Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre.
Das Abfuhrgebiet umfasst die Ortsteile Pliening, Gelting, Ottersberg, Landsham und Weiler Gigging, Unterspann, Geltinger Au, Gerharding,
Erlmühle.
Der Restmüll und den Kompostmüll wird durch den Auftragnehmer in einem 14-tägigem Abfuhrturnus gemäß dem Müllabfuhrkalender im
Abfuhrgebiet abgeholt
85652 Pliening
Einsammeln und Beförderung der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle durch den Auftragnehmer.
Das Abfuhrgebiet umfasst die Ortsteile Pliening, Gelting, Ottersberg, Landsham und Weiler Gigging, Unterspann, Geltinger Au, Gerharding,
Erlmühle.
Der Restmüll und den Kompostmüll wird durch den Auftragnehmer in einem 14-tägigem Abfuhrturnus gemäß dem Müllabfuhrkalender im
Abfuhrgebiet abgeholt und getrennt zu den vertraglich festgelegten Abfallentsorgungsanlagen transportiert
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Abfuhr von Rest- und Kompostmüll
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorfen
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 84405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=2#cvd12=2#cvd13=2#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 132 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die
Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland