Objektplanung Flussmeisterstelle Straubing Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Flussmeisterstelle Straubing
Neubau Flussmeisterstelle Straubing
Straubing, Gewerbepark Alburg
Der Neubau der Flussmeisterstelle soll im neu geschaffenen Gewerbepark Alburg auf einem bisher unbebauten Grundstück entstehen. Der bisherige Standort im Stadtzentrum von Straubing wird nach dem Umzug der Dienststelle in die neuen Räumlichkeiten aufgelassen.
Die verschiedenen Nutzungsschwerpunkte der Flussmeisterstelle Straubing – Verwaltung, Werkstätten, Garagen und Lager – bedingen gebäudetypologische, funktionale, bautechnische und baurechtliche unterschiedliche Anforderung an die Bauweisen der einzelnen Teilbereiche. Abhängig von einer wirtschaftlichen und bautypologisch sinnvollen Umsetzung soll eine Holz- bzw. Holzhybridbauweise und eine klimawirksame begrünte Gebäudehülle für die Gesamtanlage bzw. für Teilbereiche vorgesehen werden. Weiter soll der Verwaltungsbereich auf Grundlage des Passivhausstandards geplant werden.
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Flussmeisterstelle Straubing, Objektplanung
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]