Klinikum Garmisch-Partenkirchen-Strukturverbesserung und Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 74210_TA-HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Garmisch-Partenkirchen-Strukturverbesserung und Erweiterung
Die Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH beabsichtigt die Vergabe der Leistung Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung HLS i.S. v. § 55 HOAI, LP1 - 9, für die Strukturverbesserung/ Erweiterung des Klinikums Garmisch-Partenkirchen.
Es ist beabsichtigt die Planungsaufgabe stufenweise zu vergeben (siehe II.2.4).
Die Maßnahme ist bei laufendem Klinikbetrieb umzusetzen.
82467 Garmisch-Partenkirchen, Auenstraße 6
Es werden Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS i. S. des § 55 HOAI, LP1 - 9, und optional die Besonderen Leistungen:
- Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifiz. Kostenschätzung)
- Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes
ausgeschrieben.
Es wird beabsichtigt, die Planungsaufgabe stufenweise in folgenden Stufen vergeben:
Stufe 1: LP 1 und LP 2;
Stufe 2: LP 3 und LP 4;
Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7;
Stufe 3: LP 8 und LP 9;
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4)
- Besondere Leistungen:
> Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifiz. Kostenschätzung) > Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https:// www.subreport.de/E64652959. Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Benediktbeuern
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html