Palo Alto Firewalls
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Palo Alto Firewalls
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Palo Alto Firewalls.
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreibt eigene Rechenzentren zur Unterstützung der für die Verwaltung der Stadt erforderliche IT.
Ein großer Bestandteil der IT betrifft dabei die IT-Sicherheit aus Virenschutz und Firewall.
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreibt ein Firewallsystem von Palo Alto und eine Virenschutzlösung von Palo Alto Cortex XDR Pro als zentrale Sicherheitslösung zum Schutz der Infrastruktur.
Diese zentrale Sicherheitslösung soll nun erweitert werden, um eine in sich integrierte Sicherheitsplattform zu erreichen, die erstklassige Transparenz, Flexibilität und Automatisierung bietet, um Schutz vom Endpunkt über das Netzwerk bis hin zur Cloud gewährleistet.
Beschaffung von 2 Stück Palo Alto Networks PA-5410 Firewalls, inkl. Service und Support.
Bewertung der Angebote:
Die Bewertung der Angebote erfolgt aufgrund des Preises und der im Kriterienkatalog festgelegten Kriterien und Fragestellungen.
Die Grundlage bildet die „erweiterte Richtwertmethode" gem. UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254665
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254665
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254665
Sitz des externen Mitarbeiters und des Dienstleisters: Innerhalb der EU
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254665
- Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform
www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen Erklärungen und Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung der Angebote über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland