Beschaffung und Modernisierung unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards (FTB 10) §19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Modernisierung unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards (FTB 10) §19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Server, Storage & Back-Up
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung spielt das Klinikum Neumarkt eine zentrale Rolle für die Gesundheitsversorgung des Landkreises. Mit 17 Fachabteilungen deckt das Klinikum ein weitreichendes Spektrum ab und versorgt über 26.000 vollstationäre und 48.000 ambulante Fälle pro Jahr. Neben einer stetigen Verbesserung der Versorgungsqualität hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Das Zielbild wird mithilfe unterschiedlicher IT-Lösungen erreicht, wie z.B. die Einführung eines Patientenportals, der digitalen Fallakte und der digitalen Medikation. Als Grundlage dafür gilt eine moderne IT-Infrastruktur, die zentral ist, um zukünftige Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und die nationalen Standards vollumfänglich zu erfüllen. Die Ausschreibung „Beschaffung und Modernisierung der IT-Infrastruktur des Klinikum Neumarkts unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards“ dient zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, um nachhaltige Lösungen sicherzustellen. Diese Beschaffung ist Teil dieser Ausschreibung.
Als Schwerpunktkrankenhaus und zentraler Akteur für die Gesundheitsversorgung in der Region verfolgt das Klinikum Neumarkt das Ziel, die IT-Infrastruktur zu modernisieren. Auf der Basis aller aktuellen digitalen Technologien steht die Gewährleistung der IT-Sicherheit auf höchstem Standard im Vordergrund. Deshalb wird die IT-Infrastruktur mit 3 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Server, Storage & Back-Up
Das Los beinhaltet eine neue VMware Server Farm sowie zugehörige Storage und Backup Systeme, verteilt auf 3 Server Räume.
Die Resilienz und Zuverlässigkeit muss durch Vermeidung von single-point-of-failure gewährleistet werden, der Betrieb muss auch bei dem Verlust eines Server Raums weiterhin aufrechterhalten werden.
Die Systemverfügbarkeit muss durch passende Support- und Service Verträge unterstützt werden.
Backup und Storage müssen modernisiert werden und mehrstufige Sicherheitsfunktionen gegen Ransomware sowie absichtliches oder versehentliches Löschen aufweisen.
Kapazität zukunftsfähig ausbauen: Die neue Plattform muss ohne grundlegende Anpassungen von 150 Server auf 300 Server skalieren können.
Der Vertrag kann zweimal für je 12 Monate verlängert werden.
Firewall & Mail-Gateway
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung spielt das Klinikum Neumarkt eine zentrale Rolle für die Gesundheitsversorgung des Landkreises. Mit 17 Fachabteilungen deckt das Klinikum ein weitreichendes Spektrum ab und versorgt über 26.000 vollstationäre und 48.000 ambulante Fälle pro Jahr. Neben einer stetigen Verbesserung der Versorgungsqualität hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Das Zielbild wird mithilfe unterschiedlicher IT-Lösungen erreicht, wie z.B. die Einführung eines Patientenportals, der digitalen Fallakte und der digitalen Medikation. Als Grundlage dafür gilt eine moderne IT-Infrastruktur, die zentral ist, um zukünftige Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und die nationalen Standards vollumfänglich zu erfüllen. Die Ausschreibung „Beschaffung und Modernisierung der IT-Infrastruktur des Klinikum Neumarkts unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards“ dient zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, um nachhaltige Lösungen sicherzustellen. Diese Beschaffung ist Teil dieser Ausschreibung.
Als Schwerpunktkrankenhaus und zentraler Akteur für die Gesundheitsversorgung in der Region verfolgt das Klinikum Neumarkt das Ziel, die IT-Infrastruktur zu modernisieren. Auf der Basis aller aktuellen digitalen Technologien steht die Gewährleistung der IT-Sicherheit auf höchstem Standard im Vordergrund. Deshalb wird die IT-Infrastruktur mit 3 Losen ausgeschrieben.
Los 2: Firewall & Mail-Gateway
Das Los Netzwerk beinhaltet Core Switching, Access Switches und NAC, sowie WLAN Access Points.
Das Core-Netzwerk und alle Access-Switcher müssen redundant ausgelegt werden mit Aktiv/Aktiv Modus in 2 Server Räumen (bisher nur 1 Server Raum).
Die Abdeckung mittels WLAN müssen auf dem ganzen Campus sichergestellt werden.
Mittels Network Access Control NAC müssen Geräte dynamisch VLANs zugeordnet, sowie das unerlaubte Verbinden von Privatgeräten mit dem Klinik Netzwerk verhindert werden.
Der Vertrag kann zweimal für je 12 Monate verlängert werden.
Netzwerk & NAC
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung spielt das Klinikum Neumarkt eine zentrale Rolle für die Gesundheitsversorgung des Landkreises. Mit 17 Fachabteilungen deckt das Klinikum ein weitreichendes Spektrum ab und versorgt über 26.000 vollstationäre und 48.000 ambulante Fälle pro Jahr. Neben einer stetigen Verbesserung der Versorgungsqualität hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Das Zielbild wird mithilfe unterschiedlicher IT-Lösungen erreicht, wie z.B. die Einführung eines Patientenportals, der digitalen Fallakte und der digitalen Medikation. Als Grundlage dafür gilt eine moderne IT-Infrastruktur, die zentral ist, um zukünftige Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und die nationalen Standards vollumfänglich zu erfüllen. Die Ausschreibung „Beschaffung und Modernisierung der IT-Infrastruktur des Klinikum Neumarkts unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards“ dient zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, um nachhaltige Lösungen sicherzustellen. Diese Beschaffung ist Teil dieser Ausschreibung.
Als Schwerpunktkrankenhaus und zentraler Akteur für die Gesundheitsversorgung in der Region verfolgt das Klinikum Neumarkt das Ziel, die IT-Infrastruktur zu modernisieren. Auf der Basis aller aktuellen digitalen Technologien steht die Gewährleistung der IT-Sicherheit auf höchstem Standard im Vordergrund. Deshalb wird die IT-Infrastruktur mit 3 Losen ausgeschrieben.
Los 3: Netzwerk & NAC
Das Los beinhaltet 2 neue Firewalls Cluster samt Mail Gateway.
Das Erfordernis des Bayerischen Datenschutzes bezüglich 2 unterschiedlichen Firewall Layers müssen umgesetzt werden.
Die Firewalls müssen performanter werden (bisher keine Redundanz). In jedem RZ muss das System zwei Controller haben, sodass bei Ausfall eines Controllers der andere Controller im gleichen RZ den Dienst unterbrechungsfrei übernimmt.
Es muss eine interne Zonierung mittels VLANs, sowie UTM Funktionen zum Schutz gegen interne und externe Angriffe umgesetzt werden.
Der Vertrag kann zweimal für je 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten
Erklärungen mil ihrer Bewerbung vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03)
3) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist in Form einer unbeglaubigten Kopie, nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung
4) Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
5) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen (Anlage 07)
6) Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 08)
1) Eigenerklärung zu den Umsätzen des Unternehmens innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre pro Los (2019-2021). Anzugeben ist ferner die sich aus den jeweiligen Angaben berechnenden durchschnittlichen Jahresumsätze des Unternehmens, ebenfalls bezogen auf den Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021).
2) Brachenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen. Eine Kopie der Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, die Laufzeit muss erkennbar und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein.
Alternativ ist mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen.
zu 1) Der Bieter muss im Hinblick auf das jeweilige Los, auf das er ein Angebot abgibt, folgende Mindestumsätze nachweisen:
• Los 1: Der sich berechnende durchschnittliche Gesamtjahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2019-2021) muss mindestens 40 Millionen EUR betragen.
• Los 2: Der sich berechnende durchschnittliche Gesamtjahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2019-2021) muss mindestens 10 Millionen EUR betragen.
• Los 3: Der sich berechnende durchschnittliche Gesamtjahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2019-2021) muss mindestens 60 Millionen EUR betragen.
zu 2) Die Höhe der Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall betragen.
1) Angabe der Anzahl der insgesamt in den letzten drei Geschäftsjahren (2019-2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalente, einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter) für den – bezogen auf das jeweilige Los – maßgeblichen Bereich.
2) Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens (Server, Storage, Back-Up; Firewall, Mail; Netzwerk, NAC) in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in der vom Auftraggeber bereitgestellten Liste (siehe Eigenerklärung zur Eignung und Anhang zur Anlage 03) in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
Name
ggf. Ansprechpartner
ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Auftragsumfang
Projektbeschreibung
Projektzeitraum (Start – Ende)
Die Referenzen zeigen Erfahrungen mit IT-Lösungen im Klinik-Umfeld auf und decken mindestens eins der folgenden Themenbereiche ab: a) Server, Storage, Back-Up; b) Firewall, Mail; c) Netzwerk, NAC
zu 2) Für alle Lose gilt: Mindestens 2 Referenzen für das jeweilige Los über vergleichbare Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Für Los 1 gilt zusätzlich: Mindestens eine Referenz muss eine Leistungsausführung im Bereich "Konzipierung und Betrieb von VMware Active/Active Cluster" besitzen und entsprechende Erfahrungen des Bieters in diesem Bereich belegen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht
etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. I.3) genannten
Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Fragen zum Vergabeverfahren sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung,
Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem
Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig
auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der
Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe
des Angebots ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3)
angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Abgabe des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) In dem offenen Verfahren werden den interessierten Bietern i.S.d. § 41 VgV zunächst nur eine Kurzform der Leistungsbeschreibung und ein Teil der Unterlagen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die vollständigen Vergabeunterlagen mit der ausführlichen Leistungsbeschreibung und den vollständigen Anlagen werden den Bietern zum Schutz der Vertraulichkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (vgl. § 5 Abs. 3 VgV) zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."