Beschaffung von Leistungen der Labordiagnostik und Bereitstellung entsprechender Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: TZ221017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Leistungen der Labordiagnostik und Bereitstellung entsprechender Infrastruktur
Beschaffung von Leistungen der Labordiagnostik und Bereitstellung digitaler Infrastruktur und Hardware zur Datenverarbeitung für das PCR-Testzentrum Schweinfurt
Es sollen Leistungen der Labordiagnostik, insbesondere mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test), bei positiven Proben unter Ausweisung des Ct-Wertes, und variantenspezifische PCR-Testungen (vPCR-Test) sowie Vollgenomsequenzierungen und Bereitstellung digitaler Infrastruktur und Hardware zur Datenverarbeitung für das PCR-Testzentrum Schweinfurt beschafft werden. Die Verwendung von PoC-NAT-Testsystemen im Rahmen der Leistungen der Labordiagnostik ist ausgeschlossen.
Die Bayerische Staatsregierung hat erstmalig am 10. August 2020 beschlossen, das Testangebot für eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 nochmals erheblich auszubauen und daher die Kreisverwaltungsbehörden jeweils mit der Einrichtung, Organisation und dem Betrieb eines „lokalen ÖGD-Testzentrums“ zu betrauen. Es handelt sich bei diesen Testzentren um von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes betriebene Testzentren nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 TestV.
Das Landratsamt Schweinfurt und die Stadt Schweinfurt haben vereinbart, diesen Auftrag gemeinsam zu bewältigen. Vom 01.09.2020 bis 30.06.2022 sowie erneut seit 01.09.2022 wurde bzw. wird entsprechend ein gemeinsames Testzentrum für PCR-Testungen betrieben.
Das Testzentrum befindet sich aktuell und bis auf weiteres auf dem Gelände des Volksfestplatzes in Schweinfurt (Am Volksfestplatz, 97421 Schweinfurt).
Das Testzentrum verfügt aktuell über eine maximale Testkapazität von 420 Testungen pro Tag. Die Testkapazitäten des Testzentrums sind jeweils bedarfsgerecht anzupassen und richten sich nach der Nachfrage durch die Bevölkerung (Bevölkerung von Stadt und Landkreis Schweinfurt insgesamt ca. 169.000) bzw. der Zahl der angeordneten Testungen des Gesundheitsamtes Schweinfurt. Diese sind nach der Erfahrung des Auftraggebers vom tagesaktuellen Infektionsgeschehen (einschließlich des etwaigen Vorliegens/Auftretens von Virusvarianten), den staatlichen Vorgaben (etwa erfolgende Kontaktpersonennachverfolgung mit Anordnung von Testungen), dem Umfang der Indikationen, die zu einer kostenfreien Testung im Testzentrum berechtigen, und der Verfügbarkeit anderer, entsprechende Testungen durchführender Leistungserbringer abhängig. Der Auftraggeber hat auf die die Nachfrage nach Testungen bestimmenden Faktoren keinen Einfluss. In der Folge kommt es zu starken Schwankungen des Testgeschehens im Testzentrum. Zur Orientierung über den Verlauf sind die Zahlen der täglichen Testungen im Zeitraum 11.10.2021 bis 30.06.2022 sowie vom 01.09.2022 bis 22.09.2022 in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Die Laufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigt, längstens jedoch bis zum 30.04.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen – Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen – Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen – Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
zusätzlich:
Der Auftragnehmer verfügt über Kapazitäten für mindestens 2.000 PCR- und 2.000 vPCR-Testungen pro Tag. Darüber hinaus verfügt er über Kapazitäten für Vollgenomsequenzierungen.
Beim Auftragnehmer handelt es sich um einen beauftragten Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV mit der entsprechenden Befugnis zur Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Die Proben sind in Laboren auszuwerten, die nach DIN EN ISO 15189 oder nach DIN EN ISO/IEV 17025 akkreditiert sind. In Betracht kommen auch Labore, die über ein QM-System nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) mit Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. durch die externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch verfügen.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden unter dem in Nr. I.3) genannten Link.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/