Übernahme, Behandlung und Vermarktung von Metallschrott und Elektroaltgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: SR10 - Schrott
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Behandlung und Vermarktung von Metallschrott und Elektroaltgeräten
Übernahme, Behandlung und Vermarktung von Metallschrott und Elektroaltgeräten aus der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Einrichtung und Betrieb einer Übernahmestelle für Metallschrott und Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 – Großgeräte (ausgenommen Nachtspeicherheizgeräte)
• Übernahme von Metallschrott und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 4 – Großgeräte (ausgenommen Nachtspeicherheizgeräte)
• Zuführung des Metallschrotts und der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 – Großgeräte (ausgenommen Nachtspeicherheizgeräte) zu einer ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, ei-ne Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für Altmetall sowie der Entsorgungswege für Fremd- und Störstoffe und / oder Sortierreste mit Genehmigungsnachweis:
- Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandler i.S. ElektroG mit Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Behandlung (Sortierung) der Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten).
- Benennung der Behandlungs- und Verwertungswege für die Eigenvermarktung von optierten Gerätegruppen (Sammelgruppe 4) mit Beschreibung der Aufbereitungs- und Verwertungstechniken so-wie mit Nachweis des Anlagenbetreibers über die Genehmigung zur Behandlung und Verwertung (z.B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.