Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) Referenznummer der Bekanntmachung: SR10 - PPK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus Straubing Stadt und Land (ZAW-SR)
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen
Los 1: Erfassung und Umladung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Entleerung der derzeit 423 Papierdepotcontainer (Hersteller SSI Schäfer – System „Grumbach“, Volumen: 3,2 m³) an 227 Standorten und Transport der Sammelware zur Übergabestelle des Auftraggebers.
• Behälteränderungsdienst
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Los 2: Übernahme und Vermarktung des Altpapiers
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Übernahme des Altpapiers an der Übergabestelle des Auftraggebers
• Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung incl. Transport und Entsorgung von Störstoffen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) so-weit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
Beide Lose:
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein aus-reichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Los 1:
- Benennung Beschreibung des Betriebsstandorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
- Anzahl und Art der zur Sammlung des Altpapiers vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI erfüllen.
Los 2:
- Anzahl und Art der zur Abholung des Altpapiers vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschrei-bung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI erfüllen.
- Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier,
- Ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und/oder Sortierreste.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.