Fraunhofer FIT - V_114_750816_C_Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: V_114_750816_C_Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer FIT - V_114_750816_C_Fachplanung Tragwerksplanung
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19.436.000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
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Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
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Honorarzone (§ 52 HOAI): III, Honorarsatz (§ 52 HOAI): Mindestsatz.
I
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
I
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Universitätsstrasse 9, 95444 Bayreuth
Die Fraunhofer Projektgruppe Wirtschaftsinformatik- FIT-für angewandte Informationstechnik ist an den Standorten Augsburg und Bayreuth etabliert. Für die wissenschaftlich fundierte Wirtschaftsinformatikkompetenz der Projektgruppe, die für die Ent-wicklung von Lösungen bei der Digitalisierung Deutschlands unverzichtbar ist und eine ideale Ergänzung des breiten Themenspektrums des Fraunhofer IUK-Verbunds darstellt ist vorgesehen, einen Neubau mit speziellen Forschungseinrichtungen (z.B. Werkstätten- und Software- Labore, Schowrooms, Präsentations- und Seminarfächen, Co-Working- Spaces, Kreativ- und Experimentierumgebungen, Teststrecken für Roboter- und a.m.) zu errichten. Damit die Forschungsaktivitäten im (z.B.
Mobilitätssektor, Energiesektor, Smart Cities; Finanzsektor) auf höchstem Niveau ausgeführt werden können. Für die Realisierung des Gebäudes (21Mio) mit EA (3 Mio) sind 24 Mio € aus 25% Bundes- 25% Landes- und 50% EFRE Mitteln vorgesehen.
Die Maßnahme mit ca .2083 m² NF , als Arbeitsstätte für 148 Mitarbeiter setzt sich wie folgt zusammen: NF1 Wohnen und Aufenthalt 60 m² ; NF 2 Büroarbeit 1499 m²; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimemnte 220 m²;NF 4 Lagern, Verteilen, Verkaufen 112 m²; NF 5 Bildung, Unterricht, Kultur 180 m²; NF 6 Heilen und Pflegen.
Der Neubau ist in Nachbarschaft zum bestehenden FhG IPA zu realisieren. Das Grundstück in Bayreuth bereits vorhanden.
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (HOAI)
für ein Institutsgebäude als Neubau für das Fraunhofer-FIT in Bayreuth im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau.
Bei dem Neubau handelt es sich um eine Arbeitsstätte für 148 Mitarbeitende. Öffentlicher Parteiverkehr ist nicht vorgesehen.
Der benötigte Flächenbedarf wurde auf ca. 2083 qm Nutzfläche 1-6 geschätzt. Es wird ein wirtschaftliches Verhältnis von BGF zu NF und von BRI zu NF erwartet.
Überwiegend sollen Büroräume, Seminarräume, Besprechungsräume, IT-Server-Räume sowie -in geringem Umfang- Laborflächen geschaffen werden. Darüber hinaus sind Flächen für Demonstration, Lager, Archiv und Sozialräume vorgesehen.
Schwerpunkt: Büro- oder büroähnliche Nutzung / Software-Entwicklung
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld. Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Europäische Union / Investition in Bremens Zukunft / Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer FIT - V_114_750816_C_Fachplanung Tragwerksplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
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Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland