Sicherheitsdienstleistungen Münchner U-Bahnwache Referenznummer der Bekanntmachung: SV-PHE-220929-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Münchner U-Bahnwache
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen der Münchner U-Bahnwache
Münchner U-Bahn
Ausgeschrieben wird die Erbringung der Sicherheitsdienstleistung „U-Bahnwache“ für das Münchner U-Bahnnetz.
Aufgabe der Münchner U-Bahnwache ist es, die objektive und subjektive Sicherheit der Fahrgäste und des Personals der Münchner U-Bahn sicher zu stellen. Zusätzlich besteht ein Schutzauftrag gegenüber den Anlagen und Fahrzeugen der U-Bahn. Die zu vergebenden Bewachungsleistungen beziehen sich nicht nur auf einen Sicherheitsdienst mit klassischem "Security"-Auftrag im Sinne von Abwehr von Gefährdungen durch Dritte. Sie beinhalten ebenso "Safety"-Aufgaben, d.h. die Abwehr von unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdungen durch den U-Bahn-Betrieb sowie die Fahrzeuge und Anlagen der U-Bahn.
Erbracht werden die Leistungen im gesamten Netz der durch die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) betriebenen U-Bahn und beinhalten damit nicht nur die Anlagen innerhalb der Landeshauptstadt München (LHM), sondern auch diejenigen der Stadt Garching sowie zukünftig ggf. weiterer Streckenabschnitte außerhalb der LHM. Zusätzlich erfolgt die Bestreifung und die Vertretung des Hausrechts innerhalb der Öffentlichen Toilettenanlagen der LHM, soweit diese mit U-Bahnbauwerken in Verbindung stehen. Einsätze in den Verkehrsmitteln und den dazugehörigen Betriebshöfen von Tram und Bus oder anderen Liegenschaften der Stadtwerke München GmbH (SWM) erfolgen nur in Ausnahmefällen. Die Dienstleistungen der U-Bahnwache zeichnen sich durch ein hohes Qualitätsniveau, Seriosität, Professionalität, Kompetenz und Kundenorientierung aus. Diese bewährten Merkmale der U-Bahnwache sollen auch für die Zukunft erhalten bleiben und zielgerichtet weiterentwickelt werden.
Es wird kein direkter Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadtwerke München GmbH und dem Auftragnehmer (Sicherheitsunternehmen) ausgeschrieben. Vorgesehen ist, dass – wie bisher auch – die Stadtwerke München GmbH den Auftrag an eine gemäß den Vergabebedingungen zu gründende gemeinsame Gesellschaft (Arbeitstitel „Münchner Mobilitätswache GmbH“) erteilt, an der sich der/die Gewinner*in dieser Ausschreibung als Minderheitsgesellschafter*in beteiligt. Die Münchner Mobilitätswache GmbH setzt dann den/die Gewinner*in dieser Ausschreibung zur Erfüllung des Auftrags als Subunternehmer*in ein.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung).
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(10) Angabe der Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestens 60 Mio. Euro Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen) in Deutschland in jedem der Jahre 2019/2020/2021
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
siehe Ziffer (10)
11) Mindestens. 3 Referenzaufträge im Bereich Sicherheitsdienstleistungen im ÖPNV in Deutschland mit jeweils einem Auftragsvolumen von mindestens 1,0 Mio Euro/ Jahr und einer Dauer von jeweils mindestens 2 Jahren
a. Nur Aufträge, die vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind, d.h. mit Einsatz von Sicherheitspersonal (mit Sicherheitsaufgaben und Fahrgastkontakt , also z.B. kein reiner Objektschutz, kein reines Prüf- oder Servicepersonal
b. Nur seit mindestens 2 Jahren bestehende Aufträge und Aufträge deren Ende nicht länger als 3 Jahre zurückliegt
c. davon mindestens 1 Auftrag mit einem Auftragsvolumen von mindestens. 3,0 Mio/Jahr
d. davon mindestens. 1 Auftrag mit eigenem Hausrechtsbereich (Tätigkeit auch in Bahnhöfen, Haltestellen oder vergleichbaren Liegenschaften)
e. Gewertet werden nur nachgewiesene Aufträge mit positiver Referenz
i. Referenzaufträge müssen belegt werden
ii. Angaben über Kontaktdaten beim Auftraggeber zur Einholung von Informationen müssen bereitgestellt werden
12) Mindestens 1 derzeit laufender Referenzauftrag im Bereich Sicherheitsdienstleistungen mit Schusswaffen in Deutschland mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,0 Mio Euro /Jahr und einer bereits abgelaufenen Dauer von mindestens 2 Jahren
a. Nur bestehende Aufträge
b. Gewertet werden nur nachgewiesene Aufträge mit positiver Referenz
a. Referenzaufträge müssen belegt werden
b. Angaben über Kontaktdaten beim Auftraggeber zur Einholung von Informationen müssen bereitgestellt werden
13) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Mindestens. 1.500 eigene Sicherheitsmitarbeiter in Deutschland in 2022
14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1
- Nachweis, dass der Bieter zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition gemäß §28, Absatz 1 WaffG berechtigt ist
15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
siehe Ziffer (11), (12), (13), (14)
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-PHE-220929-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).