6er-Sesselbahn Almbergbahn, 4er-Sesselbahn kleiner Almberglift Referenznummer der Bekanntmachung: SBP-SZMF-SBT-1/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av196e7a-eu
Abschnitt II: Gegenstand
6er-Sesselbahn Almbergbahn, 4er-Sesselbahn kleiner Almberglift
Seilbahntechnische Ausschreibung für Los 1:
- kuppelbare 6er-Sesselbahn Almbergbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und elektrotechnischen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
Los 2:
-fix geklemmte 4er-Sesselbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und elektrotechnishcen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
6er-Sesselbahn Almbergbahn -Seilbahntechnische Ausschreibung
Mitterfirmiansreut/Philippsreut
Kuppelbare 6er-Sesselbahn Almbergbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und elektrotechnischen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
4er-Sesselbahn Kleiner Almberg - Seilbahntechnische Ausschreibung
Mitterfirmiansreut/Philippsreut
Fix geklemmte 4er-Sesselbahn Planung, Lieferung und Montage aller mechanischen und elektrotechnishcen Anlagenteile inkl. Inbetriebnahme
Leistungsbereich 1: Planungsbeihilfe für Antrag auf Bau- und Betriebsbewilligung
Leistungsbereich 2: Antrag auf Genehmigung der technischen Planung
Leistungsbereich 3: Ausführungsplanung, Lieferung und Montage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6er-Sesselbahn Almbergbahn - Seilbahntechnische Ausschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telfas
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]46
Fax: [gelöscht]0
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4er-Sesselbahn Kleiner Almberg - Seilbahntechnische Ausschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telfs
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]46
Fax: [gelöscht]60
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): 1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein
Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen
gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.