it@m Qubes_VgV-Offenes Verfahren_Telefonboxen Referenznummer der Bekanntmachung: 522_Telefonboxen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://muenchen.digital/it-at-m/#close
Abschnitt II: Gegenstand
[gelöscht] Qubes_VgV-Offenes Verfahren_Telefonboxen
Telefonboxen für den Neubau des Objekts Qubes des AG
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen für das Objekt Qubes des AG im Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München, welche als Fertigteile auf die Baustelle geliefert und durch einfache Montagevorgänge installiert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist das Formblatt L 1240 ausgefüllt einzureichen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
4) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
Mit dem Angebot ist das Formblatt L 1240 ausgefüllt einzureichen:
Eigenerklärung zum Jahresumsatz sowie zum Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils der letzten drei Jahre (2019-2021)
Mit dem Angebot ist das Formblatt L 1240 ausgefüllt einzureichen:
1) Eigenerklärungen über mindestens zwei (2) vergleichbare (Lieferung Telefonboxen) Leistungen, bei denen die Lieferung im Zeitraum 01.01.2019 bis Ablauf der Angebotsfrist in diesem Vergabeverfahren erfolgt ist, jeweils mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes,
des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
2) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Eigenerklärungen über mindestens zwei (2) vergleichbare (Lieferung Telefonboxen) Leistungen, bei denen die Lieferung im Zeitraum 01.01.2019 bis Ablauf der Angebotsfrist in diesem Vergabeverfahren erfolgt ist, jeweils mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes,
des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1666NV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.