Beschaffung von CNC-Maschinen für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Nürnberger Land Referenznummer der Bekanntmachung: 78-2022-DPS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a.d.Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von CNC-Maschinen für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Nürnberger Land
Beschaffung von CNC-Maschinen für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Nürnberger Land
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Nürnberger Land beabsichtigt für sein Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land mindestens drei professionelle Universal CNC-Fräsmaschinen zu beschaffen, welche – angepasst an die in den letzten Jahren eingesetzten Prüfungswerkstücke – kleinbauend und somit kostensparned sein sollen.
Für den Kauf der Maschinen stehen Fördermittel im Rahmen des DigitalPakt Schule zur Ausstattung eines integrierten Fachunterrichtsraums zur Verfügung. Die Anforderungen an die zu liefernden CNC-Fräsmaschinen sowie an die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 6) und dem Vertrag (Anlage 2) beschrieben.
Optionsposition:
Da aufgrund der aktuell vorherrschenden wirtschaftlichen Situation die Gesamtkosten für die zu beschaffenden CNC-Fräsmaschinen vom Auftraggeber nur schwer zu schätzen sind, behält sich der Auftraggeber den Kauf einer weiteren CNC-Fräsmaschinen vor. Die Entscheidung, ob 3 oder 4 CNC-Fräsmaschinen gekauft werden, hängt von den Gesamtkosten in Verbindung mit den für die Maßnahme zur Verfügung stehenden Fördermitteln ab.
Haushaltsvorbehalt:
Der Auftraggeber behält sich vor, die vierte CNC-Fräsmaschinen nicht zu kaufen, wenn die Gesamtkosten für vier CNC-Fräsmaschinen den Kaufpreis von insgesamt 400.000 € brutto übersteigen (Haushaltsvorbehalt).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG)
- Erklärung über die ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes
- Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens oder am Wohnsitz
- Erklärung des Bieters zum Russland-Sanktionspaket
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Zudem wird der öffentliche Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
- Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindestanforderung Betriebshaftpflichtversicherung:
a) Für Personen- und Sachschäden: 2.000.000 € (pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert)
b) Für Vermögensschäden: 100.000 € (pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert)
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
3 Referenzen in den letzten 3 Jahren
- Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
- Der Vertrag (Anlage 2)
- Funktionsprüfung (Anlage 3)
- Das Angebotsschreiben (Anlage 4)
- Das Preisblatt (Anlage 5)
- Leistungsverzeichnis (Anlage 6)
- Die ausgefüllte Eigen- und Verpflichtungserklärung (Anlage 7)
- Erklärung zur Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Anlage 8)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Anlage 9)
- Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer (Anlage 10)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage 11)
- Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren
- Die von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
- Soweit in Druckstücken, die für den Vertrag relevant sind, auf gesetzliche Regelungen Bezug genommen wird und diese sich ändern, gelten die Änderungen auch für diesen Vertrag. Mit Abgabe des Angebotes wird dessen Inhalt einschließlich aller darin aufgeführten Anlagen verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages.
- Zu beachten sind ferner alle nationalen und europaweit geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen und behördlichen Verfügungen, die Bezug zum Vertragsgegenstand haben, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung
- Das Angebot des AN vom .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.