Bodenbeschichtungsarbeiten Heizzentrale Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0458
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbeschichtungsarbeiten Heizzentrale
Klinikum Großhadern, Sanierung der Fernwärme- und Dampfversorgung
Die bestehende Heizzentrale soll mit einer neuen Bodenbe-schichtung versehen werden, inkl. sämtlicher vorbereitender Arbeiten und Demontage Altbeschichtung. Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb in Bauabschnitten ausgeführt.
81377 München, Marchioninistr. 15
Die bestehende Heizzentrale soll mit einer neuen Bodenbeschichtung versehen werden, inkl. sämtlicher vorbereitender Arbeiten und Demontage Altbeschichtung. Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb in Bauabschnitten ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbeschichtungsarbeiten Heizzentrale
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1