Rahmenvereinbarung m. mehreren UN zur Lieferung von Glycerin für das Gruppenklärwerk Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 02122/54/3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung m. mehreren UN zur Lieferung von Glycerin für das Gruppenklärwerk Memmingen
Los 1: Lieferung von ca. 160 Mg/a (CSB-Wirksubstanz) Rohglycerin, Los 2: Lieferung von ca. 400 Mg/a (CSB-Wirksubstanz) gereinigtem Glycerin (mit höherer Reinheit) jeweils vom 01.01.23 - 31.12.23. Die Leistungen werden als Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen vom 01.12.22 bis 31.12.23 abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarungen enden jeweils mit Ablauf des 31.12.23 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem, was zuerst eintritt. Für die Beschaffungen der Teilmengen wird quartalsweise ein eigenes Vergabeverfahren (sog. Miniwettbewerb) für die Mengenabrufe und Lieferleistung pro Quartal jeweils ca. 40 Mg (CSB-Wirksubstanz) Rohglycerin und 100 Mg (CSB-Wirksubstanz) gereinigtes Glycerin durchgeführt (vgl. dazu die zusätzlichen Hinweise in Ziffer VI.3). Die Verfahrensvorgaben für die Durchführung des Miniwettbewerbs sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden alle, welche die Eignungsanforderung für die Rahmenvereinbarung erfüllen.
Los 1: Lieferung von Rohglycerin
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung von insgesamt ca.160 Mg/a (CSB-Wirksubstanz) Rohglycerin als Kohlenstoffquelle für das Gruppenklärwerk Memmingen während des Lieferzeitraums. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 240 Mg (CSB-Wirksubstanz) Rohglycerin in Summe für das Jahr 2023 (bzw. max. 60 Mg/Quartal). Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge.
Die Bestellung des jeweiligen Glyzerin durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb eines Quartals nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail. Der erste Abruf erfolgt nach Durchführung des ersten Miniwettbewerbs. Die Lieferung des jeweiligen Glycerins durch den Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge im jeweiligen Quartal pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Rohglycerin (Los 1) umfasst. Genauere Angaben zum Mengenbedarf eines Quartals erfolgen jeweils in der Aufforderung zur Angebotsabgabe i. R. d. Miniwettbewerbs.
Da während der Vertragslaufzeit aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls ein Wechsel der Kohlenstoffquelle erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert. Das bestellte Glycerin ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen, Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr-15.30 Uhr, Freitag: 7.30 Uhr-11.00 Uhr. Die Anlieferung des jeweiligen Glycerins hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das angelieferte Glycerin ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Gruppenklärwerks Folge zu leisten. Die Lieferung hat in Tankfahrzeugen zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer garantiert bei Teilnahme an den Miniwettbewerben eine konstante Qualität der Glycerinprodukte während der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer garantiert zudem, dass das von ihm gelieferte Glycerinprodukt keine Stoffe enthält, die sich für den biologischen Abbauprozess in der Kläranlage negativ auswirken. Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit den angebotenen CSB-Wert (vgl. Angebotsvordruck). Der CSB-Wert muss mindestens 750 000 mg/l (Los 1) betragen. Der MONG-Anteil muss kleiner/gleich 8 % betragen.
Zusätzlich zum Angebot (Angebotsvordruck) abzugeben ist neben den Eigenerklärungen zur Eignung für Los 1 das ausgefüllte Formblatt "L 127 Bezug zu Russland".
Das beigefügte Preisblatt ist n i c h t mit abzugeben. Es handelt sich um eine bespielhafte Darstellung, wie im Rahmen der Miniwettbewerbe die Preisermittlung und Angebotsabgabe erfolgen soll.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Verspätet eingegangene Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Los 2: Lieferung gereinigtes Glycerin
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 400 Mg/a (CSB-Wirksubstanz) gereinigtem Glycerin (mit höherer Reinheit) für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 600 Mg (CSB-Wirksubstanz) in Summe für das Jahr 2023.
Die Bestellung des jeweiligen Glycerin durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb eines Quartals nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail. Der erste Abruf erfolgt direkt nach Durchführung des Miniwettbewerbs. Die Lieferung des jeweiligen Glycerins durch den Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge im jeweiligen Quartal pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Rohglycerin (Los 1) bzw. gereinigtes Glycerin (Los 2) beträgt. Da während der Vertragslaufzeit aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls ein Wechsel der Kohlenstoffquelle erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert. Genauere Angaben zum Mengenbedarf eines Quartals erfolgen jeweils in der Aufforderung zur Angebotsabgabe i. R. d. Miniwettbewerbs.
Das bestellte jeweilige Glycerin ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen, Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr-15.30 Uhr, Freitag: 7.30 Uh-11.00 Uhr. Die Anlieferung des jeweiligen Glycerins hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das angelieferte Glycerin ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Gruppenklärwerks Folge zu leisten. Die Lieferung hat in Tankfahrzeugen zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer garantiert über die gesamte Laufzeit eine konstante Qualität der Glycerinprodukte. Der Auftragnehmer garantiert zudem, dass das von ihm gelieferte Glycerinprodukt keine Stoffe enthält, die sich für den biologischen Abbauprozess in der Kläranlage negativ auswirken. Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit den angebotenen CSB-Wert (vgl. Angebotsvordruck). Der CSB-Wert muss mindestens 900 000 mg/l (Los 2) betragen. Der MONG-Anteil muss kleiner/gleich 2 % betragen; dieser MONG-Anteil darf sich nicht entmischen.
Zusätzlich zum Angebot (Angebotsvordruck) abzugeben ist neben den Eigenerklärungen zur Eignung für Los 2 das ausgefüllte Formblatt "L 127 Bezug zu Russland".
Das beigefügte Preisblatt ist n i c h t mit abzugeben. Es handelt sich um eine bespielhafte Darstellung, wie im Rahmen der Miniwettbewerbe die Preisermittlung und Angebotsabgabe erfolgen soll.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Verspätet eingegangene Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ),
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände (im Angebotsvordruck enthalten).
Nachweis durch Eigenerklärung siehe Angebotsvordruck
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Regeldeckungssumme von 1,5 Mio. €. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Referenz/-en als (Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 80 Mg/a Glycerin für Kläranlagen (Los 1) und die Lieferung von insgesamt mindestens 240 Mg/a Glycerin für Kläranlagen (Los 2) in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) sind durch eine Auflistung der Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner) mit Angabe der jeweiligen Lieferzeiträume und Liefermengen vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen). Hinweis: Bei Angeboten zu beiden Losen, ist die Vorlage der Referenzen für Los 2 ausreichend.
Gemäß VOL/B. Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsfrist wird aufgrund einer Vorinformation, siehe TeD-Bekanntmachung 2022/S 160-455754, gemäß § 38 Abs. 3 VgV verkürzt.
Ablauf des Miniwettbewerbs
Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe im Miniwettbewerb ist ausschließlich der Preis. Der Bieter, welcher für das jeweilige Quartal das günstigste Angebot abgegeben hat, erhält den Auftrag zur Lieferung der in der Angebotsaufforderung genannten Teilmenge innerhalb des ausgeschriebenen Quartals. Die Angebotsfristen für die einzelnen Quartale werden verbindlich in den Vergabeunterlagen festgelegt. Die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung (Bevollmächtigter ist mit Angabe einer E-Mail-Adresse zu benennen) werden durch das Amt für Abfallwirtschaft und Abwasser frühzeitig (min. 10 Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird die zu liefernde Menge konkretisiert. Die Angebotsabgabe für das Erste Quartal 2023 (01.01 – 31.03.2023) ist für Donnerstag, 01.12.2022, 08:00 Uhr geplant. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich per Mail an [gelöscht]. Das elektronische Angebot muss mit einem Passwort verschlüsselt werden (z. B. verschlüsseltes PDF-Dokument). Das für die Angebotsentschlüsselung erforderlich Passwort ist vorab dem Amt für Abfallwirtschaft und Abwasser mitzuteilen, an welches die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist durch das Amt für Recht und Vergabe weitergeleitet werden. Angebote, die in anderer Form oder an eine andere E-Mail-Adresse eingehen, können nicht gewertet werden und werden ausgeschlossen. Die Bieter erhalten innerhalb von 4 Werktagen nach Angebotsöffnung eine Rückmeldung per Mail, an wen der Auftrag erteilt wird. Der Zuschlag an den erfolgreichen Bieter erfolgt frühestens 10 Tage nach Information gemäß § 134 GWB an die unterlegenen Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.