Rahmenvereinbarung mit mehreren UN zur Lieferung von Fällungsmitteln ans Gruppenklärwerk Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 02222/54/3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit mehreren UN zur Lieferung von Fällungsmitteln ans Gruppenklärwerk Memmingen
Los 1: Lieferung von ca. 275 Mg/a (ca. 680 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung, Los 2: Lieferung von ca. 350 Mg/a (ca. 777 kmol/a) Aluminiumchlorid-Lösung; jeweils vom 01.01.2023 - 31.12.2023. Die Leistungen werden als Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen vom 01.12.2022 bis 31.12.2023 abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarungen enden mit Ablauf des 31.12.2023 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem, was zuerst eintritt. Für die Beschaffungen der Teilmengen innerhalb eines Quartals wird jeweils ein eigenes Vergabeverfahren (sog. Miniwettbewerb) für die Mengenabrufe und Lieferleistung durchgeführt (vgl. dazu die zusätzlichen Hinweise in Ziffer VI.3). Die Verfahrensvorgaben für die Durchführung des Miniwettbewerbs sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden
alle, welche die Eignungsanforderung für die Rahmenvereinbarung erfüllen.
Eisen(III)chlorid-Lösung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 275 Mg/a (ca. 680 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums innerhalb eines Quartals. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 1.020 kmol/a (ca. 412,5 Mg/a) in Summe für das Jahr. Genauere Angaben zum Mengenbedarf eines Quartals erfolgen jeweils in der Aufforderung zur Angebotsabgabe i. R. d. Miniwettbewerbs. Die Bestellung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb eines Quartals nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail. Der erste Abruf erfolgt nach Durchführung des ersten Miniwettbewerbs. Die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los endet mit Ablauf des 31.12.2023 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem was zuerst eintritt.
Die Lieferung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftragnehmer hat innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge im jeweiligen Quartal pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Eisen(III)chlorid-Lösung (Los 1) bzw. Aluminiumchlorid-Lösung (Los 2) beträgt. Da während der Vertragslaufzeit aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls der Wechsel eines Fällungsmittels erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert.
Das bestellte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen, Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag: 07:30 Uhr – 11:00 Uhr. Die Anlieferung des jeweiligen Fällungsmittels hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das angelieferte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Gruppenklärwerks Folge zu leisten. Die Lieferung hat in Tankfahrzeugen zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer garantiert über die gesamte Laufzeit eine konstante Produktqualität der Eisen(III)chlorid-Lösung/Aluminiumchlorid-Lösung sowie das Unterschreiten der Schwermetall-Gehalte gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 202 „Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser (Mai 2011)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., veröffentlicht in Ausgabe 6/2011. Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit den angebotenen Beta-Wert. Die Wirksubstanz muss ca. 2,47 mol Eisen je Kilogramm Eisen(III)chlorid-Lösung (Los 1) betragen.
Mit dem Angebot (Angebotsvordruck) abzugeben ist neben den Eigenerklärungen zur Eignung für das Los 1 das ausgefüllte Formblatt "L 127 Bezug zu Russland".
Das beigefügte Preisblatt ist n i c h t mit abzugeben. Es handelt sich um eine beispielhafte Darstellung, wie im Rahmen der Miniwettbewerbe die Preisermittlung und Angebotsabgabe erfolgen soll.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Aluminiumchlorid-Lösung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 350 Mg/a (ca. 777 kmol/a) Aluminiumchlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 1.166 kmol (ca. 525 Mg) für das Jahr 2023. Es hat eine unverzügliche Beseitigung von Verunreinigungen bei der Produktanlieferung zu erfolgen. Die Bestellung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb eines Quartals nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail. Der erste Abruf erfolgt nach Durchführung des ersten Miniwettbewerbs. Die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los endet mit Ablauf des 31.12.2023 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem was zuerst eintritt.
Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge im jeweiligen Quartal pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Eisen(III)chlorid-Lösung (Los 1) bzw. Aluminiumchlorid-Lösung (Los 2) beträgt. Da während der Vertragslaufzeit aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls der Wechsel eines Fällungsmittels erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert.
Das bestellte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen, Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag: 07:30 Uhr – 11:00 Uhr. Die Anlieferung des jeweiligen Fällungsmittels hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das angelieferte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Gruppenklärwerks Folge zu leisten. Die Lieferung hat in Tankfahrzeugen zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer garantiert über die gesamte Laufzeit eine konstante Produktqualität der Eisen(III)chlorid-Lösung/Aluminiumchlorid-Lösung sowie das Unterschreiten der Schwermetall-Gehalte gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 202 „Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser (Mai 2011)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., veröffentlicht in Ausgabe 6/2011. Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit den angebotenen Beta-Wert (vgl. Angebotsvordruck). Die Wirksubstanz muss ca. 2,22 mol Aluminium je Kilogramm Aluminiumchlorid-Lösung (Los 2) betragen.
Mit dem Angebot (Angebotsvordruck) abzugeben ist neben den Eigenerklärungen zur Eignung für das Los 2 das ausgefüllte Formblatt "L 127 Bezug zu Russland".
Das beigefügte Preisblatt ist n i c h t mit abzugeben. Es handelt sich um eine beispielhafte Darstellung, wie im Rahmen der Miniwettbewerbe die Preisermittlung und Angebotsabgabe erfolgen soll.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ),
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände (im Angebotsvordruck enthalten).
Nachweis durch Eigenerklärung siehe Angebotsvordruck.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Regeldeckungssumme von 1,5 Mio. €. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 150 Mg/a Eisen(III)chlorid für Kläranlagen (Los 1) und die Lieferung von insgesamt mindestens 175 Mg/a Aluminiumchlorid für Kläranlagen (Los 2) in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) sind durch eine Auflistung der Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner) mit Angabe der jeweiligen Lieferzeiträume und Liefermengen vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsfrist wird aufgrund einer Vorinformation, siehe TeD-Bekanntmachung 2022/S 160-455753, gemäß § 38 Abs. 3 VgV verkürzt
Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe im Miniwettbewerb ist ausschließlich der Preis. Der Bieter, welcher für das jeweilige Quartal das günstigste Angebot abgegeben hat, erhält den Auftrag zur Lieferung von Teilmengen innerhalb des ausgeschriebenen Quartals. Die Angebotsfristen für die einzelnen Quartale werden verbindlich in den Vergabeunterlagen festgelegt. Die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden durch das Amt für Abfallwirtschaft und Abwasser frühzeitig (min. 10 Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail an eine vom Auftragnehmer festgelegte E-Mail-Adresse zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird die zu liefernde Menge konkretisiert. Die Angebotsabgabe
für das Erste Quartal 2023 (01.01 – 31.03.2023) ist für Donnerstag, 01.12.2022, 08:00 Uhr geplant. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich per Mail an [gelöscht] . Das elektronische Angebot muss mit einem Passwort verschlüsselt an die E-Mail angehängt werden (z. B. verschlüsseltes PDF-Dokument). Angebote, die in anderer Form oder an eine andere E-Mail-Adresse eingehen, können nicht gewertet werden und werden ausgeschlossen. Die Bieter erhalten innerhalb von 4 Werktagen nach Angebotsöffnung eine Rückmeldung per Mail, an wen der Auftrag erteilt wird. Der Zuschlag an den erfolgreichen Bieter erfolgt frühestens 10 Tage nach Information gemäß § 134 GWB an die unterlegenen Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.