Rahmenvertrag Sicherheitswerkbänke Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-048
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Sicherheitswerkbänke
Gegenstand der Ausschreibung ist eine mikrobiologische Sicherheitswerkbank (MSW) der Klasse 2, die für den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen bis zur Risikogruppe 3 geeignet ist, bei denen ein sehr hohes Maß an Personen-, Produkt-, und Verschleppungsschutz gefordert wird.
SICHERHEITSWERKBÄNKE 130 cm
Sicherheitswerkbank 130 cm
Anzahl: 50 Stück, 1.Abruf 7 Stück
Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren.
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie
den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 2-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.12.2026. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
SICHERHEITSWERKBÄNKE 160 cm
Sicherheitswerkbank 160 cm
Anzahl: 50 Stück, 1.Abruf 8 Stück
Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren.
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie
den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 2-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.12.2026. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens; (2) Geschäftsführer; (3) Geschäftssitz; (4) alle Niederlassungen; (5) Gesellschaftsform; (6) Gründungsdatum. Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 5 Jahren abgegeben werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber; (2) Art der Leistung; (3) Volumen (Stückzahl oder Euro); (4) Zeitraum. Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Artikel 5k
Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zahlunngsbedingungen: 30 Tage netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.