Beschaffung ICBCT und OP-Navigation (optional)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sozialstiftung-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung ICBCT und OP-Navigation (optional)
Intraoperativer Cone-Beam CT + optional OP-Navigationssystem
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Sozialstiftung Bamberg betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80 000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgt jährlich rund 45.000 stationäre und 165.000 ambulante Fälle. Den Kliniken der SSB wurde im Jahr 1982 offiziell der Status Akademisches Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg verliehen. Hinter diesem Titel steht die hohe medizinische Kompetenz der verschiedenen Fachbereiche der Kliniken der SSB mit individueller klinischer Ausbildung im Akademischen Lehrkrankenhaus tätigen Famulanten und Studenten. Eine aktuelle Übersicht der Fachkliniken ist im Internet unter www.sozialstiftung-bamberg.de abrufbar. Der Unternehmensverbund Sozialstiftung Bamberg beschäftigt über 5.000 Mitarbeiter und ist damit einer der größten Arbeitgeber in Bamberg.
Das Klinikum Bamberg beabsichtigt für die Neurochirurgische-, Unfallchirurgische- , HNO-Abteilung die Neubeschaffung eines iCBCTs und Navigationssystems für einen kompromisslosen klinischen Einsatz mit höchsten Anforderungen.
Das Klinikum verfügt über eine umfangreiche Versorgung sowohl in den Kompetenzzentren als auch in zahlreichen Spezialbereichen.
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Installation des in dieser Unterlage beschriebenen Systems bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen technischen Anlagen einschließlich allem zum Betrieb erforderlichen Zubehör, die komplette Vernetzung mit der IT-Landschaft des Klinikums, Schulung/Einweisung des Bedienpersonals und Training zur Bedienphilosophie des Systems sowie die Vollwartung (inkl. sicherheits- und messtechnischer Kontrolle – STK/MTK, falls erforderlich) des Systems über einen Zeitraum von 8 Jahren nach Ablauf des zweijährigen Gewährleistungszeitraums. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer den Rückbau und die Entsorgung der vorhandenen Bestandsanlagen vollumfänglich, einschließlich aller erforderlichen technischen Anlagen, die nicht für den weiteren Betrieb erforderlich sind.
Die Lieferung des ICBCTs muss nach schriftlicher Auftragserteilung noch im Jahr 2022 erfolgen (Eingang in der Warenannahme des AG):
Der Austausch der Anlage erfolgt im laufenden klinischen Betrieb des Krankenhauses.
Das OP-Navigationssystem stellt eine vom AG annehmbare Option dar.
Im Falle einer Vergabe dieser Option, erfolgen Lieferung und Leistung erst im Jahr 2023.
Die zu vergebenden Leistungen und die Voraussetzungen sind der, dieser Ausschreibung beigefügten Aufforderung zur Angebotsabgabe und dem Leistungsverzeichnis sowie den Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254535
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen der Angebotslegung beizubringen. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist, durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Kopien sowie Erläuterungen und Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen! Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Arbeits- und Bietergemeinschaften: Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder
gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht werden. Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen (2a und 2b) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254535
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate);
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123-125 GWB.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Geforderte Eignungsnachweise, (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikations-Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254535
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254535
Abschnitt IV: Verfahren
Bamberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse des Staatsanzeiger-eServices einzureichen. Das Aktenzeichen SSB-EK-2022-004 ist mit anzugeben. Für die Teilnahme genügt es, wenn diese im Original unterschrieben, eingescannt und hochgeladen werden. Dies gilt auch für die zu unterzeichnenden Erklärungen einer Bietergemeinschaft;
2) Im Rahmen des offenen Verfahrens sind die unter III.1.1 genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar;
3) Eine Erstattung von Kosten/ Aufwendungen für die Teilnahme am Verfahren findet nicht statt.
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse des Staatsanzeiger-eServices zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 7 Arbeitstage vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank des Staatsanzeiger-eServices (gern. Ziffer 1.3) abrufbar;
5) Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet- Adresse des Staatsanzeiger-eServices zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungs-Unterlagen bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu legen;
6) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Vertrages mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.