Lieferauftrag Medikationsmanagement KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: UKMP-MED
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukmp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferauftrag Medikationsmanagement KHZG
Lieferung und Einführung einer IT-gestützten Gesamtlösung Digitales Medikationsmanagement
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit Hilfe IT-gestützter Prozesse können diverse Gründe für fehlerhafte Arzneimittelvergaben und Medikationsentscheidungen (Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Unverträglichkeiten, schlechte Identifizierbarkeit von Handschriften, nicht vorhandene, intransparente oder unvollständige Dokumentationen sowie Transkriptionsfehler) soweit wie möglich vermieden werden.Im Rahmen der Medikationsverordnung soll eine generelle Einbindung eines Medikationsinteraktionscheck in die elektronische Patientenakte eingebunden werden.Patientenindividuelle Bar- und QR-Codes sollen eingesetzt werden, um die zentralen Prozessschritte im Medikationsmanagement (Stellen, Ausgabe und Einnahme von Medikamenten) zu dokumentieren.Da nur durch eine lückenlose, medienbruchfreue und über Systemgrenzen hinweg durchgängige Dokumentation die Patientensicherheit sichergestellt werden kann, wird bei dem zu beschaffenden System ein hoher Wert auf die Möglichkeit der Integration der Systeme in das etablierte Gesamtsystem und insbesondere in das KIS clinixx von AMC gelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.