Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch Referenznummer der Bekanntmachung: T60260222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch
Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton
Hauptort der Ausführung:
Zwischenlagerfläche des Auftragsnehmers
Entsorgung (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o.ä.) von ca. 11.500 t teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 170301* und 170302), Fugenvergussmasse mit Splittbettung (AVV 170503*) und Beton (AVV 170101) inkl. Transport und Zwischenlagerung aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau, im Stadtgebiet München
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Die Transportentfernung für die vom Auftraggeber durchgeführten Materialtransporte zu der benannten Anlieferstelle (Zwischenlager, Entsorgungsanlage) darf ausgehend von der Stadtmitte München, Marienplatz (ermittelt über www.reiseplanung.de, schnellste Wegstrecke, LKW 20 t) max. 30 km betragen.
Der vorliegende Vertrag ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von der Beauftragung (voraussichtlich ab dem 01.12.2022) bis zum Erreichen von 140% der Gesamtsumme des Angebots, längstens jedoch mit einer Laufzeit von 12 Monaten.
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Sollte während der Laufzeit absehbar sein, dass 140% der Gesamtsumme des Angebots mit Ablauf von 12 Monaten nicht erreicht worden ist, ist eine einmalige Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um bis zu 6 Monate in beiderseitigem Einverständnis möglich. Auch im Fall einer Laufzeitverlängerung endet die Rahmenvereinbarung aber in jedem Fall auch vor Ablauf des Verlängerungszeitraums mit Erreichen von 140% der Gesamtsumme des Angebots.
Hinweis: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
(b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist
(c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
(e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) - (d) frei
(e) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend)
(f) frei
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben".
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorgelegt wird
(b) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Zusicherung des Versicherers, die geforderte Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises
(b) Verpflichtungs- und Haftungserklärung anderer Unternehmen, deren Kapazitäten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben".
zu A) (b): Der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 Mio. EUR netto betragen haben.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(b) Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu übermitteln: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; entsorgte Menge; Abfallschlüssel und Belastungsklassen
(c) Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass das Unternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist
(d) Angaben der Anlieferadresse für das Zwischenlager sowie der örtlichen Genehmigungsbehörde sowie zu den Entsorgungsverfahren (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o. ä.)
(e) Vorlage der für die Zwischenlagerung relevanten Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer
(b) Erklärung des Bieters, dass die eingesetzten Nachunternehmen über die erforderliche Fachkunde sowie die wirtschaftliche und finanzielle ebenso wie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
(c) Angaben zu den Entsorgungswegen und zu den zuständigen Genehmigungsbehörden
(d) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für das privilegierte Verfahren gemäß § 7 der Nachweisverordnung spätestens zu Ausführungsbeginn vorliegen werden.
(e) Erklärung des Bieters, dass er bzw. alle von der Entsorgung gefährlicher Abfälle betroffenen Nachunternehmer bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist/sind und über die technische und personelle Ausstattung verfügt/verfügen, um im Rahmen des eANV versendete Dokumente digital zu signieren.
(f) Vorlage der für die Entsorgung relevanten Auszüge aus den Genehmigungs-bescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
(g) Vorlage der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG
(h) Angaben zur Kalkulation (Anlage 3 ausfüllen)
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben".
zu A) (b): Mindestanzahl an Referenzen: siehe oben
Für die Anlieferung des teerhaltigen Straßenaufbruchs bzw. der Kaltmischfundationsschichten, der Fugenvergussmasse mit Splittbettung und des Betons aus dem Stadtgebiet München durch den Auftraggeber (AG), hat der Auftragnehmer eine geeignete und genehmigte Anlieferstelle (Zwischenlager oder Entsorgungsanlage) mit geeichter Waage bei Angebotsabgabe zu benennen. Die Transportentfernung für die vom AG durchgeführten Materialtransporte zu der benannten Anlieferstelle (Zwischenlager, Entsorgungsanlage) darf ausgehend von der Stadtmitte München, Marienplatz, (ermittelt über www.reiseplanung.de, schnellste Wegstrecke, LKW 20 t) max. 30 km betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Werden die Zwischenlagerungs-, die Entsorgungs- oder Transportleistungen mit Hilfe von anderen Unternehmern angeboten, handelt es sich um eine Unterauftragsvergabe.
Allgemeiner Hinweis zu III.1.3:
Die Nachweise und Unterlagen gem. A) sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und egenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.