BvA_Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule) Referenznummer der Bekanntmachung: 113/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule)
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 1 (Linie 1 und 2)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 1 (Linie 1 und 2): Mo-Do 98 km, Fr 82 km; Linie 1: 1 Bus mit min. 8 Sitzplätzen, Linie 2: 1 Bus mit min. 8 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 2 (Linie 4):
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 2: (Linie 4): Mo-Do 86 km, Fr. 72 km; Morgen u. Mittag 2 Busse mit jeweils min. 46 Sitzplätzen, Nachmittag 1 Bus mit min. 29 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 3 (Linie 5)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 3 (Linie 5): Mo-Do 67 km, Fr 57 km; 1 Bus mit min. 14 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 4 (Linie 6)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 4 (Linie 6) Mo-Do 41 km, Fr 18 km; Morgen u. Mittag 1 Bus mit min. 46 Sitzplätzen, Nachmittag 1 Bus mit min. 23 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Los 5 (Linie 7)
Stadt Regen Stadtplatz 2 94209 Regen Erfüllungsort ist der jeweilige Schulsprengel der Schulen Grundschule Stadt Regen, MIttelschule Schulverband Regen, Grundschule Schulverband March.
Allgemein:
Namens und in Auftrag der Stadt Regen (Grundschule Regen), des Schulverbandes Regen (Mittelschule Regen), sowie des Schulverbandes March (Grundschule March) werden Beförderungsleistungen zur Schülerbeförderung vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024) mit möglicher Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2024/2025).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 5 Losen. Die Losaufteilung ist den beiliegenden Fahrplänen zu entnehmen.
Los 5 (Linie 7): Mo-Fr 56 km; 1 Bus mit min. 46 Sitzplätzen
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Es können Angebote für mehrere Lose abgegeben werden. Die Beauftragung mehrerer Lose an einen Auftragnehmer erfolgt, sofern die Eignung auch für die kumulierte Beauftragung gegeben ist.
Preisnachlässe unter Bedingungen (sog. Koppelungsnachlässe) werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Fahrzeuge:
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Ebenfalls ist der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005) einzuhalten.
Während der Betriebszeiten muss das Fahrpersonal jederzeit erreichbar sein bzw. die Betriebszentrale erreichen können.
Fahrpersonal:
Das Fahrpersonal hat über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen und fachlichen Vorschriften (StVO, BOKraft, DFBus) zu verfügen. Das "Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" (Anlage 2 der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14.Juli 2005) ist den Fahrer/innen auszuhändigen. Der AN hat darauf zu achten, dass die Fahrer die darin enthaltenen Bestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind die in den beigefügten Vergabe- und Vertragsbedingungen definierten Anforderungen an Fahrzeuge (Ziffer 3 des Vertrages) und Fahrer (Ziffer 4 des Vertrages) einzuhalten.
Die endgültigen Fahrpläne für das jeweilige Schuljahr sind nach Aufnahme der Beförderung in Absprache zwischen Schulaufwandsträger/Aufgabenträger und dem Unternehmer festzulegen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Regen - Schülerbeförderung Stadt Regen (Grundschule), Schulverband Regen (Mittelschule), Schulverband March (Grundschule)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6601
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.