2019-1002168_Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_Metallpaneeldecken Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-1002168
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2019-1002168_Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_Metallpaneeldecken
Der Bauherr Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt auf dem Flughafen München den Bau der Erweiterung des Terminal 1 auf dem Vorfeld West.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung, Lieferung und der fachgerechte Einbau von Metallpaneeldecken mit Kreuzraster.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Arbeiten:
Heiz- / Kühldecken:
- Metallpaneeldecken mit Kreuzraster als offene Installationsfuge mit U-förmigen Metallprofil und mit Standardraster, mit Heiz-/ Kühlfunktion, Raster 240x120 cm und 120x120 cm,einschl. Herstellung eines Randfrieses als Deckenversprung im Anschluss an Fassaden.
Rauchschürzen aus Glas:
- Deckenschott (rauchdicht) innerhalb von Deckenhohlräumen mit Stahl-Abhangkonstruktionen und einer beidseitigen Bekleidung aus Gipskarton, Oberfläche gespachtelt Q2 und Q3.
- Herstellung und Montage von Rauchschürzen aus VSG-Glas,.
Abhängekonstruktionen für Fremdgewerke:
- Herstellen und Montage von Unterkonstruktionen aus Stahl zur Aufnahme von abgehängten haustechnischen Ausstattungen von Fremdgewerken (z.B. für Hängeschilder, Monitore, TV, etc.)
Medienschienen:
- Herstellung und Montage von Medienschienen als horizontaler Installationskanal aus Aluminium-Strangpressprofil, einschl. der erforderlichen Abhangkonstruktion aus Stahl.
Alle Arbeiten erfolgen im Sicherheitsbereich des Flughafens. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an das einzusetzende Personal und die Materialtransporte. Der AG hat hierfür eine gesonderte Zufahrt zu der vom Vorfeld abgetrennten Baustelleneinrichtungsfläche / Baufeld mit einer Kontrollstelle errichtet und betreibt diese während der Baumaßnahme.
Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter wird durch einen auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zur Ausführung kommen:
Ca. 26.430 m² Metallkassettendecken Typ D1, Raster 240x120 cm, mit offener Installationsfuge, mit Heiz-/ Kühlfunktion.
Ca. 4.550 m² Metallkassettendecken Typ D3, Raster 120x120 cm, mit offener Installationsfuge, mit Heiz-/ Kühlfunktion.
Ca. 1.400 lfm Metallkassetten Typ D2 für Z-förmigen Deckenversprung, mit Standardraster, Standard-Kassettenbreite 120 cm.
Rauchschürzen aus Glas:
Ca. 275 m Tragender Deckenschott, aus einer Stahl-Abhangkonstruktion mit Gipskartonbekleidung, rauchdicht, ohne Brandschutzanforderung, Oberfläche gespachtelt Q2 und Q3.
Ca. 428 m Herstellung und Montage von Rauchschürzen aus 12 mm VSG-Glas.
Abhängekonstruktionen für Fremdgewerke:
Ca. 380 Stück Abhangprofile aus Stahl, verschiedener Dimensionen, zur Aufnahme von abgehängten haustechnischen Ausstattungen.
Medienschienen:
Ca. 200 m Medienschienen aus Aluminium-Strangpressprofil als horizontaler Installationskanal, inkl. Abhangkonstruktion.
Heiz- / Kühltechnik für Abhangdecken, wasserführend:
Ca. 18.000 m Rohrleitung aus Kupferrohr DIN EN 1057, Durchmesser 18 bis 42 mm, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse.
Ca. 3.000 Stück Flexible Wellschläuche mit Schnellkupplungssystem mit Edelstahlumflechtung für Heizungsanlagen DN 15 bis DN 32.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- maximal 200 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2),
wobei hiervon maximal 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) entfallen, und 50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 b)
- maximal 800 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
wobei hiervon jeweils maximal 50 Punkte auf die Unterlagen nach III.1.3 a) bis c) und 650 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 d) entfallen,
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden;
ff) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Auflistung der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung
d) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden Referenzen vorzugsweise an Flughäfen, mit folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme;
- Zeitraum der Leistungserbringung (von Monat/Jahr bis Monat/Jahr);
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 19.10.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D66LA
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.