Wärmespeicher Heizkraftwerk Süd, Spezialtiefbau- und Gründungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-220228-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmespeicher Heizkraftwerk Süd, Spezialtiefbau- und Gründungsarbeiten
Spezialtiefbau- und Gründungsarbeiten
Heizkraftwerk Süd
Sanierung eines verunreinigten Baufelds und Herstellung einer Pfahl-Plattengründung für den Neubau eines Wärmespeichers auf einem Kraftwerksgelände. Ein Großteil der folgenden Teilleistungen ist im Jahr 2023 zu erbringen:
- Sanierung des Baufeldes durch Herstellung einer Dichtwand aus überschnittenen Bohrpfählen (ca. 2.000 m², ca. 8-11 m, DN 900 mm) und einer horizontalen Abdichtung des Ringraumes oberhalb der verbleibenden Bodenverunreinigung zwischen Bodenplatte und Dichtwand.
- Herstellung der Gründung für einen bauseitigen Wärmespeicher durch kombinierte Pfahl-Plattengründung (KPP) (Pfähle: ca. 1.200 lfm, L = ca. 20 m, DN 1.200 mm). Für die Platte (ca. 2.600 m³, D = ca. 2,07 m) gelten höchste Toleranzanforderungen.
- Abfuhr, externe Zwischenlagerung, Beprobung und Entsorgung des anfallenden Bodenmaterials (ca. 10.000 t), teilweise bis zu DK3. Keine Zwischenlagerung vor Ort.
- Eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten, beengte räumliche Verhältnisse u.a. in der Nähe zu betriebenen Rohrleitungen.
- Grundwasserhaltungsmaßnahmen während und nach der Bauphase inkl. Wartung während des Gewährleistungszeitraums.
- nachlaufende Regenentwässerungsarbeiten: u.a. Rohrleitungen, Absetz-/Sickerschächte, Rigolenanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmespeicher Heizkraftwerk Süd, Spezialtiefbau- und Gründungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essenbach/Altheim
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).