Busersatzbeschaffung 2022/2025 Wasserstoff/Brennstoffzellenbusse Solo/Gelenk
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stwab.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busersatzbeschaffung 2022/2025 Wasserstoff/Brennstoffzellenbusse Solo/Gelenk
Die Lieferung soll in drei Chargen erfolgen.
1. Lieferung von 4 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2022/2023.
2. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2023/2024.
3. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2024/2025.
Stadt Aschaffenburg
Die Lieferung soll in drei Chargen erfolgen.
1. Lieferung von 4 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2022/2023.
2. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2023/2024.
3. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2024/2025.
Alle Optionen sowie eine Detailklärung erfolgt im technischen Gespräch.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40% der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot/Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Bewerbergemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Im Rahmen der Erlangung der Eignung werden bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften die vorgelegten Nachweise kumuliert.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Teile der Leistungen, auf die sich der Bieter/Bewerber Fähigkeiten/ Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) einzutragen.
Eine Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Befähigung oder beruflichen Erfahrung ist nur dann möglich, wenn die hierfür benannten Unternehmen die Arbeiten auch ausführen, für die die Eignungsleihe geltend gemacht wird.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung (Eignungsleihe) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen – auf deren Eignung zur Erbringung der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter/Bewerber zurückgreift – auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Nimmt der Bieter/Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch, so muss der Eignungsleihengeber im vorgenannten Formblattbestätigen 236 bestätigen, dass der Eignungleihengeber gemeinsam mit dem Eignungsleihennehmer für die Auftragsausführung haftet.
Das Formblatt 124EU liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden: http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/ lieferunddienstleistungsauftraege/index.php Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
Sollten bestimmte geforderte Nachweise nicht in der Präqualifikationsliste vorhanden sein, hat der Bieter/ Bewerber das Vorliegen der geforderten Eignung des betroffenen Nachweises vorerst durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zum Umsatz Für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 jeweils Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Bereich der Busproduktion in Euro (netto).
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Angaben zur Anzahl ausgelieferter Wasserstoff-Busse für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 jeweils Erklärungen über die jeweilige Anzahl/Jahr der ausgelieferten Wasserstoff-Busse 12m und 18m.
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis über den Abschluss einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Nennung der Deckungssumme.
Die vorgenannte Versicherung des ANs muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen sein.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung oder Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben zum Umsatz Mindestanforderung:
[Betrag gelöscht] EUR (netto) Umsatz pro Jahr Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für ihn mindestens betragen:
Für Personenschäden pauschal je Schadensfall [Betrag gelöscht] EUR Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden pauschal je Schadensfall [Betrag gelöscht] EUR Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen Referenzliste über Lieferungen bis zu einem Wert von maximal 5 Mio. EUR je Auftrag unter Angabe der Auftraggeber und Ansprechpartner sowie Referenzliste über bereits ausgelieferte Fahrzeuge, die von den jeweiligen Unternehmen vor Ort besichtigt werden können.
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Nachweis eines Qualitätssicherungssystems Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Auszug Berufs- oder Handelsregister Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Form der Nachweisführung: Vorlage einer Kopie oder eines Scans des Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Laut Lastenheft der Stadtwerke Aschaffenburg
Gesamtschuldnerich haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Aschaffenburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Postleitzahl: 101156
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97097
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]