Neubau eines Geothermieheizwerkes am Michaelibad, München, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMÜ-220411-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Geothermieheizwerkes am Michaelibad, München, Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude
Neubau eines Geothermieheizwerkes am Michaelibad, München
Leistungen der Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes für ein Geothermie-Heizwerk, im folgenden Wärmestation(sgebäude) genannt. Dies befindet sich am Standort Michaelibad, Heinrich-Wieland-Straße 24, 81735 München. Das Wärmestationsgebäude beinhaltet die gesamte Anlagentechnik des Heizwerks mit seinen 2 Fernwärme-Erzeugungsanlagen. Dies umfasst u.a. die Anlagentechnik zur Erzeugung von Fernwärme basierend auf 8 tiefengeothermischen Bohrungen und die Anlagentechnik eines Großwärmepumpensystems.
Eine durchgeführte Konzeptstudie kam zu folgenden vorläufigen Gebäudedimensionen: Länge ca. 50,5 m, Breite ca. 37,0 m, Gesamthöhe 27,4 m, Baugrubentiefe 16,4 m. Ein Großteil des Gebäudekörpers wird sich voraussichtlich Unterflur in Bereichen von drückendem Grundwasser befinden.
Die Größe, Form und Aufteilung des Gebäudes ergeben sich aus den Ergebnissen der Fachplanung (insbesondere Anlagentechnik), sowie aus den zu berücksichtigenden baurechtlichen Vorgaben, beispielsweise hinsichtlich Architektur sowie Immissionswerte und folgen dem „form follows function“-Ansatz.
Das Gebäude berücksichtigt den Platzbedarf für die umfangreiche Verfahrenstechnik sowie die dazugehörige Elektro- und Leittechnik, sodass mit vielen Durchdringungen sowie einer Vielzahl von technischen Komponenten, auch im Außenbereich, wie z.B. einer Photovoltaikanlage, zu rechnen ist.
Bestimmte Bereiche im und am Gebäude bedürfen einer Ex-Schutz-fähigen Ausbildung, sodass zur besseren Handhabung dieses Explosionsschutzes teilweise verfahrenstechnischen Komponenten in nach außen offenen Räumen und/oder Dachbereich platziert werden.
Für die Gebäudeerrichtung sowie für BE-/Lager-/Aufstellflächen stehen nur sehr begrenzt Flächen zur Verfügung. Die Einbring- und Beschickungssituation ist anspruchsvoll und in Zusammenarbeit mit einem Baulogistiker sowie den Fachplanern zu optimieren.
Die Objektplanung Gebäude arbeitet eng mit der Objektplanung Baugrubenverbau sowie den weiteren Fachplanern zusammen.
Kosten Baukonstruktion (ohne Baugrube): 16.200.000 €
Kosten TGA (vertraglich pauschaliert): 5.780.345 €
Die Kosten für die Anlagen-/Maschinen-/Verfahrenstechnik sind nicht anrechenbar. Die Kosten für die Technischen Anlagen (des Gebäudes) werden aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Hochwertigkeit durch den Auftraggeber vertraglich pauschal fixiert. Aus einer Reduzierung/Erhöhung der Kosten für TA findet somit keine Honorarreduzierung/-mehrung statt. Es bleibt dem Bewerber/Bieter offen dies bei seinen Zu-/Abschlägen des späteren Honorarangebots zu berücksichtigen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen: Planungsstufe I: Lph 1 bis 2; Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (optional); Planungsstufe III: Lph 5 bis 6 (optional); Planungsstufe IV: Lph 7 bis 9 (optional)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Geothermieheizwerkes am Michaelibad, München, Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).