Michaelibad Wärmestation, Fachplanung Technische Ausrüstung (Heizung-Klima-Lüftung-Sanitär, MSR) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-211213-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Michaelibad Wärmestation, Fachplanung Technische Ausrüstung (Heizung-Klima-Lüftung-Sanitär, MSR)
Fachplanung Technische Ausrüstung (Heizung-Klima-Lüftung-Sanitär, MSR)
Michaelibad in München
Fachplanung für Technische Ausrüstung in einer neuen Wärmestation für ein Geothermie-betriebenes Heizwerk. Standort: Heinrich-Wieland-Str. 24, 81735 München. BRI 48.230 m³. Die Planungsleistungen umfassen folgende Anlagengruppen: Anlagengruppen 1: Überwiegend Wasser- und Abwassersysteme; kein Gasanschluss. Anteil: ca. 10 % des Leistungsumfangs. Anlagengruppe 2: Überwiegend Notheizfunktion für den Fall eines Ausfalls der Anlagentechnik. Anteil: ca. 15 % des Leistungsumfangs. Anlagengruppe 3: Lüftung inkl. wassergeführter Kühltechnik. Ggf. inkl. Entfeuchtung gemäß Vorgabe Bauphysik. Anteil: ca. 75 % des Leistungsumfangs. Anlagengruppe 8: MSR-Technik für die vorgenannten Anlagengruppen. Die Fachplanung der vorgenannten Anlagengruppen ist entsprechend der Funktionalität bzw. der Anlagenplanung auszulegen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen: Planungsstufe I: Lph 1 bis 2; Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (optional); Planungsstufe III: Lph 5 bis 7 (optional); Planungsstufe IV: Lph 8 (optional); Planungsstufe V Lph 9 (optional).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Michaelibad Wärmestation, Fachplanung Technische Ausrüstung (Heizung-Klima-Lüftung-Sanitär, MSR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Graz
NUTS-Code: AT221 Graz
Postleitzahl: 8020
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).