Dienstleistung - Prüfung nach DGUV Vorschrift 3; TRBS; Betr.SichV; ArbschG
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Martinsried
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bi.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung - Prüfung nach DGUV Vorschrift 3; TRBS; Betr.SichV; ArbschG
Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Geräten gemäß DGUV Vorschrift 3;
Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3
Klopfersptiz 18; 82152 Martinsried
Zusammenhängende wiederkehrende Prüfung von I)
ortsveränderlichen (ca. 20.000 St) und II) ortsfesten
Betriebsmittel (ca. 6000 St) und III)Geräten (ca. 190 St) gemäß
DGUV Vorschrift 3; TRBS; BetrSichV; ArbschG; Prüfung von
IV)Verteilerkästen (ca. ELT);am Max-Planck-Institut für Biochemie, Max-Planck-Institut für Neurobiologie und Max-Planck-Institut für
Ornithologie (beide letzteren ab Januar 2023 Institut für
biologische Intelligenz).
Prüfungszeiträume beginnend ab Januar 2023 bis 2027 alle 2
und 4 Jahren, je nach Vorschrift.
1. Projektleitung und Organisation und generelle Festlegungen
für die Positionen
1.2 Terminplanung des konkreten Prüfablaufs
1.3. Festlegung eines Ansprechpartners /Projektleiters mit
wöchentlichem Abstimmungsgespräch
1.4. Erstellen eines Übersichtsterminplan für das Gesamtprojekt
zur Vorabstimmung mit den Laborleitern, sowie Büro und
Werkstattleitern
1.5. Auf Grund der sensiblen Bereiche und des teilweise
erheblichen Wertes der Prüflinge, sowie komplexer
Prüfaufbauten ist es notwendig, dass das Prüfpersonal in der
Lage sein muss, in deutscher oder englischer Sprache
berichtsfest zu kommunizieren.
1.6. "Die Prüfer müssen befähigte Personen nach TRBS 1203
sein. Die Qualifikation als zur Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten ist nicht ausreichend. Die nachweise sind vor
Beginn der Prüfung vorzulegen. "
1.7. Terminabstimmung mit den Technischen Ansprechpartnern
in den wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen
Abteilungen und dem Leiter Technischer Betrieb bzw. dessen
Vertreter. (Eine Liste der Technischen Ansprechpartner mit
auskömmlichen Kontaktdaten wird zur Verfügung gestellt)
1.8. "Detailabstimmung über den konkreten Zeitrahmen für das
Betreten der Räume, insbesondere der S-Labore, mit den
Labor-, Büro- und Werkstattleitern
inclusive Terminierung und Durchführung der notwendingen
Sicherheitsunterwesungen "
1.9. Prüfungen an zentral überwachten Betriebsmitteln sind mit
den Laborleitern und der Technik bezüglich der Freischaltung
gesondert abzustimmen
1.10. Abstimmung der Prüfung in den beiden Tierhäusern
- Zutritt der beiden Tierhäuser nur in einem zeitlichen Abstand
von 2 Wochen möglich
- Bereitstellen der Messgeräte zur Desinfektion (Begasug)
mindesten 48 Std. vor Betreten der Tierhäuser.
- Einweisung/Unterweisung der Prüfer vor betreten der
Tierhäuser"
1.11. Führen einer Liste mit Rückstellungsvermerken für Geräte
erstellen, wenn einzelne Geräte gerade im Einsatz sind, die
Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit der
Fachabteilung und/oder der Laborleitung durchgeführt werden.
Dienstag, 20. September 2022, 12:01
Vorinformation: 6 / 17
2.0. "Prüfung der elektrischen Anlagen nach VDS-Klausel 3602
und den Prüfrichtlienen 2871 in der jeweils aktuellen Fassung
durch einen VDS-anerkannten Sachverständigen
- als eigenständige Brandschutztechnische Prüfung
- Die gesamten Risikostandorte sind zu prüfen und beinhalten
z.B.:
Laborräume,Dauerversuchsräume,Büroräume,Sozialräume,
Treppenräume,Werkstätten, Unterkunftsräume, Lager etc."
2.1. "Dokumentation der durchgeführten Prüfungen nach
Klausel 3602 und den Prüfrichtlinien
2871 mit Befundschein VDS 2229 in der jeweils aktuellen
Fassung gemäß Gebäudestruktur"
3.0. Verrechnungssätze für Nachprüfung nach
Vertragsabschluss notwendig werdende zusätzliche Leistungen
für zu reparierende Betriebsmittel/Geräte
3.1. Stundensatz des Sachverständigen
3.2. Stundensatz des Sachkundigen
3.3. Stundensatz des Meisters
3.4. Stundensatz des Gehilfen
4.0. Zusätzliche leistungen
Abschlussbesprechung; Beratende Unterstützung bei der
Bearbeitung der Mängel;
Beratende Unterstützung bei der Kommunikation zum
Brandversicherer (1 Besprechung); Lokale Verfügbarkeit der
Prüfer
5.0 Abrechnung erfolgt gem. Nachweis der tatsächlich
geprüften Mengen
Prüfung nach VdS-Klausel durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen
am Klopferspitz 18; 82152 Martinsried
Zusammenhängende wiederkehrende Prüfung nach VdS-Klausel durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen
1. Projektleitung und Organisation und generelle Festlegungen
für die Positionen
1.2 Terminplanung des konkreten Prüfablaufs
1.3. Festlegung eines Ansprechpartners /Projektleiters mit
wöchentlichem Abstimmungsgespräch
1.4. Erstellen eines Übersichtsterminplan für das Gesamtprojekt
zur Vorabstimmung mit den Laborleitern, sowie Büro und
Werkstattleitern
1.5. Auf Grund der sensiblen Bereiche und des teilweise
erheblichen Wertes der Prüflinge, sowie komplexer
Prüfaufbauten ist es notwendig, dass das Prüfpersonal in der
Lage sein muss, in deutscher oder englischer Sprache
berichtsfest zu kommunizieren.
1.6. "Die Prüfer müssen befähigte Personen nach TRBS 1203
sein. Die Qualifikation als zur Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten ist nicht ausreichend. Die nachweise sind vor
Beginn der Prüfung vorzulegen. "
1.7. Terminabstimmung mit den Technischen Ansprechpartnern
in den wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen
Abteilungen und dem Leiter Technischer Betrieb bzw. dessen
Vertreter. (Eine Liste der Technischen Ansprechpartner mit
auskömmlichen Kontaktdaten wird zur Verfügung gestellt)
1.8. "Detailabstimmung über den konkreten Zeitrahmen für das
Betreten der Räume, insbesondere der S-Labore, mit den
Labor-, Büro- und Werkstattleitern
inclusive Terminierung und Durchführung der notwendingen
Sicherheitsunterwesungen "
1.9. Prüfungen an zentral überwachten Betriebsmitteln sind mit
den Laborleitern und der Technik bezüglich der Freischaltung
gesondert abzustimmen
1.10. Abstimmung der Prüfung in den beiden Tierhäusern
- Zutritt der beiden Tierhäuser nur in einem zeitlichen Abstand
von 2 Wochen möglich
- Bereitstellen der Messgeräte zur Desinfektion (Begasug)
mindesten 48 Std. vor Betreten der Tierhäuser.
- Einweisung/Unterweisung der Prüfer vor betreten der
Tierhäuser"
1.11. Führen einer Liste mit Rückstellungsvermerken für Geräte
erstellen, wenn einzelne Geräte gerade im Einsatz sind, die
Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit der
Fachabteilung und/oder der Laborleitung durchgeführt werden.
2.0. "Prüfung der elektrischen Anlagen nach VDS-Klausel 3602
und den Prüfrichtlienen 2871 in der jeweils aktuellen Fassung
durch einen VDS-anerkannten Sachverständigen
- als eigenständige Brandschutztechnische Prüfung
- Die gesamten Risikostandorte sind zu prüfen und beinhalten
z.B.: Laborräume,Dauerversuchsräume,Büroräume,Sozialräume,
Treppenräume,Werkstätten, Unterkunftsräume, Lager etc."
2.1. "Dokumentation der durchgeführten Prüfungen nach
Klausel 3602 und den Prüfrichtlinien
2871 mit Befundschein VDS 2229 in der jeweils aktuellen
Fassung gemäß Gebäudestruktur"
3.0. Verrechnungssätze für Nachprüfung nach
Vertragsabschluss notwendig werdende zusätzliche Leistungen
für zu reparierende Betriebsmittel/Geräte
3.1. Stundensatz des Sachverständigen
3.2. Stundensatz des Sachkundigen
3.3. Stundensatz des Meisters
3.4. Stundensatz des Gehilfen
4.0. Zusätzliche leistungen
Abschlussbesprechung; Beratende Unterstützung bei der
Bearbeitung der Mängel;
Beratende Unterstützung bei der Kommunikation zum
Brandversicherer (1 Besprechung); Lokale Verfügbarkeit der
Prüfer
5.0 Abrechnung erfolgt gem. Nachweis der tatsächlich
geprüften Mengen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die
fachkundig und leistungsfähig sind gemäß § 121 GWB.
Keine Person des Bieters, dessen Verhalen seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, ist rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der
folgenden Vorschriften verurteilt worden:
— Eigenerklärung Persönliche Lage des Wirtschafteilnehmer
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäft-lichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Man-
datsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder §
233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Es erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb
Wenn...
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unterneh-mens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren
der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens be-einträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnah-men nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnah-men beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat,
die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von
jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung zur Betriebshaftpflicht;
— Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung,
mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw. daß er
eine solche im Falle der Zu-schlagserteilung bis 2 Wochen nach
Vertragsschluss abschließt und einen entsprechenden Nachweis, mit den
Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die
gesamte Laufzeit des Vertragssummen ab: 2 Millionen EUR für Sach- und
Personenschäden, 2-fachmaximiert auf das Vertragsjahr, [Betrag gelöscht] EUR für
Vermögensschäden, 2-fach maximiert auf das Vertragsjahr
- Eigenerklärung zum Handelsregistereintrag;
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft und Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat;
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der MPG (einsehbar unter
https://www.mpg.de/de/einkauf/zusaetzliche-vertragsbedingungen) sind
Vertragsbestandteil;
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Die unter dem Link
https://www.mpg.de/datenschutzinformation hinterlegte Anlage gibt die
aktuellen Datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 DS-GVO
wieder, die für dieses Verfahren sowie vertraglichen Beziehungen gelten.
- Erklärung, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]