Entsorgung von kontaminierten Böden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rewag.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von kontaminierten Böden
Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG und das Stadtwerk Regensburg GmbH planen in einer Kooperation die Entsorgung von kontaminierten Böden zu vergeben.
Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG und das Stadtwerk Regensburg GmbH planen in einer Kooperation die Entsorgung von kontaminierten Böden zu vergeben.
Es besteht die Option zur Verlängerung des Auftrages um ein weiteres Jahr bis 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- und Eintragungsbescheinigung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
2) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gesamte Vertragslaufzeit, bzw. Bestätigung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird, zu Auftragsbeginn gültig vorliegt und gewährleistet wird, diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
2) Nachweis von mindestens einer Referenz in vergleichbaren Umfang (100.000 Tonnen der Belastungsklassen Z0 bis DKIII) aus den letzten 3 Jahren. Dazu ist neben der Angabe des Zeitraumes und der Menge auch die Fachkunde im Feld der Entsorgung von mineralischen Abfällen für die eingesetzten Mitarbeiter nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).