RV Wäschereidienstleistungen für Kliniken DRV Bayern Süd Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2022-0062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Wäschereidienstleistungen für Kliniken DRV Bayern Süd
RV Wäschereidienstleistungen für Kliniken DRV Bayern Süd
REHA-Fachzentrum Bad Füssing -Passau - hier Bad Füssing
REHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Bad Füssing,
Waldstraße 12, 94072 Bad Füssing
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Klinik Rehafachzentrum Bad Füssing-Passau (in Bad Füssing). Der Leistungsumfang umfasst ca. 55.275 kg Flach- und Froteewäsche sowie Patchen der Wäsche (ca. 2.500 Stück) und das Waschen von Schmutzfangmatten (ca. 6 Stück) pro Jahr.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.
Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.
REHA-Fachzentrum Bad Füssing -Passau - hier Passau
REHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Passau,
Kohlbruck 5, 94036 Passau
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Klinik Rehafachzentrum Bad Füssing-Passau (in Passau-Kohlbruck).
Der Leistungsumfang umfasst ca. 35.145 kg Flach- und Froteewäsche, sowie Patchen der Wäsche (ca. 1.200 Stück) und das Waschen von Schmutzfangmatten (ca. 9 Stück) pro Jahr.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.
Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.
Orthopädische Klinik Tegernsee
Orthopädische Klinik Tegernsee, Seestraße 80, 83684
Tegernsee
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Orthopädische Klinik Tegernsee. Der Leistungsumfang umfasst ca. 18.750 kg Bettwäsche, ca. 12.400 kg Froteewäsche, Kissen und Decken (ca. 50 Stück), Berufswäsche (ca. 10.440 Stück) sowie Patchen der Wäsche (ca. 500 Stück) und das Waschen von Schmutzfangmatten (ca. 85 Stück) pro Jahr.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.
Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.
Klinik Donaustauf (Akutkrankenhaus)
Klinik Donaustauf (Akutkrankenhaus), Ludwigstraße 68, 93093
Donaustauf
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Klinik Donaustauf (Akutkrankenhaus). Der Leistungsumfang umfasst ca. 52.800 kg schrankfertige Wäsche, ca. 15.600 kg Berufswäsche sowie 15.600 kg Wischmops/Microfasertücher pro Jahr.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.
Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft. Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden
Angaben vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung EU", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
o Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
o Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
o Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
o Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
o Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
o Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
o Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
o Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat
o Verpflichtungserklärung, dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe dergeforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig
innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung EU", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o mindestens 2 Referenzen über in den letzten drei Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung, Auftragsgegenstand
- Auftraggeber (der Referenz)
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Anschrift (des Referenzgebers)
- Ansprechpartner (des Referenzgebers)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Angabe, welche vertragliche Bindung besteht
- Angabe, ob es sich um eine Wäschereidienstleistungen für Krankhaus-, Klinikbetrieb und/oder Rehaeinrichtung handelt
- Angabe, ob der jährliche Auftragswertswert mindestens 25.000 € netto beträgt
- Angabe des Vertragszeitraums von mindestens 2 Jahren
- Angabe, ob der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt wurde
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärungen zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sonstige Unterlagen:
• Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
• Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
• Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/1
• Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/2
• Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/3
• Qualitätszertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig bzw. Vorlage einer Eigenerklärung dass Maßnahmen zur Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.
• Nachweis über bestehenden Hygienemangementsysteme (z. B. DIN EN 14065, HACCP oder gleichwertig)
• Bescheinigung über das Ergebnis der letzten jährlichen Hygienekontrolle
• Registriertes Desinfektionszeugnis oder Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis (alle drei spätestens vier Jahre muss eine Fortbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt werden).
• Nachweis als Wäschereimeister oder Textilreinigungsmeister
• Nachweis Hygienebeauftragter
• Streikfreistellungbescheinigung oder gleichwertig z. B. Ersatzzertifikat vom Betriebsrat
• Ausfallbescheinigung mind. eines Betriebs, um die Versorgungssicherheit für Krankenhäuser zu gewährleisten. Der/die Betrieb/e hat/haben Hygienezeugnisse und Gütezeichen ebenfalls vorzulegen.
• Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
• Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation)
• Arbeitssicherheit/ Managementsystem nach ISO 45001:2018.
• Umweltzertifikat / zertifiziertes Umweltmanagementsystem (EMAS-Zertifikat oder vergleichbar) gem. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig bzw. Vorlage einer Eigenerklärung und Darlegung der getroffenen Maßnehmen zum Umweltschutz.
• Erklärung über die Entlohnung der Mitarbeiter seiner Produktionsbetriebe, gemäß den z. Zt. gültigen Mindestlohn bzw. Tarif
• Versicherungspolice für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mindestens 1.500.000 €.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung entfällt, da die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nur maximal 4 Jahre beträgt und somit die 4 Jahre nach VgV nicht übersteigt.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.