Betrieb einer Schnelltest- und einer PCR-Teststation zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) in Rottenburg a.d.Laaber und Velden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Schnelltest- und einer PCR-Teststation zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) in Rottenburg a.d.Laaber und Velden
Betrieb eines ÖGD-Testzentrums in Rottenburg und Velden, jeweils bestehend aus einer Schnelltest- und einer PCR-Teststation zur Durchführung kostenloser Covid-19-Tests gem. IfSG bzw. der TestV als Drive-through und Walk-in.
Kapazität auf Abruf und nach Infektionsgeschehen staffelbar:
Basis: 200 Schnelltests und 150 PCR-Tests
Option 1: plus 200 Schnelltests und 150 PCR-Tests
Option 2: plus weitere 200 Schnelltests und 150 PCR-Tests
84149 Velden und 84056 Rottenburg a.d. Laaber
Betrieb eines ÖGD-Testzentrums in Rottenburg und Velden, jeweils bestehend aus einer Schnelltest- und einer PCR-Teststation zur Durchführung kostenloser Covid-19-Tests gem. IfSG bzw. der TestV als Drive-through und Walk-in.
Kapazität auf Abruf und nach Infektionsgeschehen staffelbar:
Basis: 200 Schnelltests und 150 PCR-Tests
Option 1: plus 200 Schnelltests und 150 PCR-Tests
Option 2: plus weitere 200 Schnelltests und 150 PCR-Tests
Vertrag ab 01.01.2023 optional monatsweise verlängerbar bis 31.03.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253893
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist gem. § 15 Abs.3 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-landshut.de