Bereitstellung und Betrieb von bis zu 300 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0020
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 300 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Breitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 300 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare.
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstraße 8
81669 München
Insgesamt sollen im Rahmen dieser Ausschreibung bis zu 300 Bettplätze für Alleinstehende und Paare beschafft werden. Jeder Beherbergungsbetrieb hat über mindestens 32 und bis maximal 250 Bettplätze zu verfügen. Kleinere oder größere Einheiten sind nicht Ausschreibungsgegenstand.
Die angebotene Belegungszeit muss mindestens drei Jahre betragen, längstens darf sie bis zum 31.12.2027 gehen. Dieser Zeitpunkt stellt zugleich das späteste Ende der Vertragslaufzeit dar. Unabhängig von diesen zu beachtenden Vorgaben kann der*die Bieter*in grundsätzlich frei über den Zeitraum der Bereitstellung der Bettplätze im angebotenen Beherbergungsbetrieb entscheiden. Der Beginn des
Belegungszeitraums ist auf den ersten Tag eines Monats festzulegen, das Ende des Belegungszeitraums auf den jeweils letzten Tag eines Monats.
Der Belegungszeitraum muss spätestens zwei Jahre nach Zuschlagserteilung beginnen und die Belegung erfolgt nach Freigabe der Unterkunft durch die AG. Die AG erhält für den angebotenen Zeitraum das alleinige Belegungsrecht für die
angebotenen Unterbringungsplätze. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 70 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt entrichtet. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung.
Neben dem Vertrag, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist, kommt ein Beherbergungsvertrag jeweils nur zwischen dem/der Betreiber*in und den durch die AG eingewiesenen/vermittelten Personen (Bewohner*innen) zustande. Das Bettplatzentgelt schulden auf dieser Basis ausschließlich die Bewohner*innen
nicht die AG.
Die Zuweisung der wohnungslosen Personen in die Beherbergungsbetriebe des*der Betreiber*in erfolgt durch die AG. Die AG steuert die Belegung der gesamten Bettplatzkapazität aller Beherbergungsbetriebe zentral. Konkretere Ausführungen zur Belegung sind den Richtlinien zur
Zusammenarbeit zu entnehmen.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Bereitstellung und Betrieb von bis zu 300 Bettplätzen wurden zeitnah benötigt, sodass dringende Gründe gegeben waren, die vom Auftraggeber nicht vorhersehbar waren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/