eBHJ Elektrifizierung Jaeckelstraße Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: eBHJ VP06
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
eBHJ Elektrifizierung Jaeckelstraße Stahlbauarbeiten
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft plant den Aufbau weiterer Ladeinfrastruktur und überdachter Stellplätze für eBusse im Busdepot Jaeckelstraße. Hierfür wird ein an das Hauptgebäude vorgestelltes Vordach vorgesehen, welches extensiv begrünt und mit einer Dach PV-Anlage ausgestattet werden soll. Die Trafos und Schaltanlagen werden in einem bestehenden Grünstreifen aufgestellt und als Kompensation mit Dachbegrünung und Fassadenbegrünung vorgesehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Stahlbauarbeiten für die Trafostation, Unterkonstruktion für die elektrische Infrastruktur im Bereich Trafostation und Vordach, Stahlkonstruktion für das Vordach und für die Laufstege zu den Chargern auf dem Vordach einschl. Gitterrostabdeckung und Geländerarbeiten, Treppenanlagen und Podeste.Leistungsumfang grob:Allgemeine Leistungen Stahltragwerk Podest- und Treppenanlage aus Stahl Fassade Dach Halle Behelfsausfahrt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.