Generalsanierung histor. Rathaus Forchheim - Gas-,Wasser-u.Entwässerungsanlagen VOB DIN18381 Nr.44 Referenznummer der Bekanntmachung: 6.63.22.09.2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung histor. Rathaus Forchheim - Gas-,Wasser-u.Entwässerungsanlagen VOB DIN18381 Nr.44
Gas-,Wasser-und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden nach VOB DIN 18381
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Massenangaben:
- ca. 450 m Abwasserrohr DN 56 bis DN 200
- ca. 310 m Edelstahlrohr Trinkwasser zum Pressen 15mm bis 35mm
- ca. 41 St. Sanitär Einrichtungsgegenstände
- ca. 1 St. Enthärtungsanlage
- ca. 4 St. Hebeanlagen
- ca. 55 St. Installations-Gestelle in Trockenbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren im Bereich Denkmalschutz je mit einem Mindestumsatz von 150.000 € netto in einem vergleichbaren Objekt
mindestens 8 Arbeitskräfte (Monteure) zuzüglich Verwaltung, Bauleitung etc. in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 1019, 2020 und 2021 (durchschnittlich)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.