Schlauchliner für temporäres Rohrleitungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2212785060001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlauchliner für temporäres Rohrleitungssystem
Lieferung und Einbau mehrerer Schlauchliner
Bestehend aus:
Schlauchliner, Schlauchleitungen, Verbinder, Montage, Druckprüfung, etc.
Folgende grobe Hauptmassen umfasst der Auftrag:
ca. 250 m Schlauchliner DN 500 PN10/16
ca. 6 St Verbinder für Schlauchliner DN 500 PN10
Trinkwassertalsperre Mauthaus, Markt Steinwiesen, Landkreis Kronach
Schlauchliner für temporäres Rohrleitungssystem
EFRE Ziel IWB REACT-EU - SPe4761590003
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TWT Mauthaus - Schlauchliner für temporäres Rohrleitungssystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 92522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]